Gesetzgebung
   BGBl. I 2020 S. 575   

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BGBl. I 2020 S. 575 (https://dejure.org/2020,5918)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 14, ausgegeben am 27.03.2020, Seite 575
  • Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)
  • vom 27.03.2020

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)

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Wird zitiert von ... (27)

  • BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 332/20

    Gleichbehandlung bei Nachtarbeit

    Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170) , zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 575) , bestimmt in Auszügen:.
  • BSG, 24.11.2020 - B 12 KR 34/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - gelegentlich ausgeübte Beschäftigung -

    bis zum 31.10.2020 wurde in § 115 SGB IV (Art. 3 Nr. 3 des Gesetzes für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 27.3.2020, BGBl I 575) eine Ausweitung auf "längstens fünf Monate oder 115 Arbeitstage" festgelegt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2022 - L 2 AS 468/22

    SGB II-Angemessenheitsprüfung in Pandemie nur für 6 Monate ausgesetzt

    Wie der Antragsgegner zu Recht ausführt, liegt der erkennbare Regelungszweck dieser gesetzlichen Bestimmung (siehe dazu Bundestags-Drucksache 19/18107, Seite 25) darin, dass die von den Auswirkungen der Pandemie Betroffenen sich kurzfristig nicht auch noch um ihren Wohnraum sorgen müssen.
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