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   BGBl. I 2020 S. 604   

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BGBl. I 2020 S. 604 (https://dejure.org/2020,6066)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 15, ausgegeben am 31.03.2020, Seite 604
  • Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
  • vom 22.03.2020

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 26.02.2020 - 3 C 14.18

    Sicherstellung der zur Aufnahme in den Krankenhausplan erforderlichen personellen

    Durch das Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz - PsychEntgG) vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1613) ist in § 2 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Bundespflegesatzverordnung - BPflV) vom 26. September 1994 (BGBl. I S. 2750), zuletzt geändert durch Artikel 7a des Gesetzes vom 22. März 2020 (BGBl. I S. 604) und § 2 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen (Krankenhausentgeltgesetz - KHEntgG) vom 23. April 2002 (BGBl. I S. 1412, 1422), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. März 2020 (BGBl. I S. 604) jeweils ausdrücklich verankert worden, dass Krankenhäuser ihre allgemeinen Krankenhausleistungen auch durch nicht fest im Krankenhaus angestellte Ärztinnen und Ärzte erbringen können.
  • BSG, 17.04.2020 - B 1 A 1/19 B

    Rechtmäßigkeit einer Aufsichtsmaßnahme

    Dies gilt zum anderen aber auch für die Ausführungen der Klägerin zu dem Entwurf des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG vom 22.3.2020, BGBl I 604, mWv 1.4.2020) .
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