Gesetzgebung
   BGBl. I 2021 S. 1699   

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BGBl. I 2021 S. 1699 (https://dejure.org/2021,16470)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 31, ausgegeben am 14.06.2021, Seite 1699
  • Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen
  • vom 09.06.2021

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 18.05.2021   BR   Einwegplastik - Novelle des Verpackungsgesetzes abschließend im Bundesrat

Amtliche Gesetzesanmerkung

    Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/851 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (ABl. L 150 vom 14.6.2018, S. 109) sowie der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (ABl. L 155 vom 12.6.2019, S. 1).

    Dieses Gesetz wurde notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).

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