Gesetzgebung
   BGBl. I 2021 S. 2363   

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BGBl. I 2021 S. 2363 (https://dejure.org/2021,20874)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 41, ausgegeben am 12.07.2021, Seite 2363
  • Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
  • vom 07.07.2021

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen, Anhörung)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe

Literatur

  • beck-blog

    BRAO-Reform: Die neue Fortbildungspflicht - eine Chance für die Anwaltschaft

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Wird zitiert von ... (29)

  • BSG, 28.06.2022 - B 12 R 4/20 R

    Versicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer - Rechtsanwälte, die als

    Keine solche Rechtsanwaltsgesellschaft sind Anwaltssozietäten in der Form von Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Partnerschaften (Brüggemann in Weyland, 10. Aufl 2020, BRAO, § 59c RdNr 1; vgl aber § 59b Abs. 2 BRAO in der ab 1.8.2022 gültigen Fassung des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 7.7.2021, BGBl I 2363) .

    Durch das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 7.7.2021 (BGBl I 2363) ist der Zweite Abschnitt des Dritten Teils der BRAO mit Wirkung vom 1.8.2022 neu gefasst worden.

  • BSG, 13.03.2023 - B 12 R 6/21 R

    Steht einer im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahren im November 2017

    e) Dass der Beigeladene mangels Zulassung als Steuerberater aufgrund berufsrechtlicher Regelungen (§ 32 Abs. 3 Satz 2 Steuerberatungsgesetz idF der Bekanntmachung vom 4.11.1975, BGBl I 2735; seit 1.8.2022: § 55b Abs. 1 Satz 1 StBerG idF des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 7.7.2021, BGBl I 2363) nicht zum Geschäftsführer der Klägerin bestellt werden konnte, ändert an der statusrechtlichen Beurteilung seiner tatsächlich als Bilanzbuchhalter ausgeübten Tätigkeit im Rahmen von § 7 Abs. 1 SGB IV nichts.
  • BFH, 16.01.2024 - VIII B 141/22

    Übermittlung elektronischer Dokumente durch Steuerberater ab dem 01.01.2023

    Mit Art. 4 Nr. 35 und 77 des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 07.07.2021 (BGBl I 2021, 2363) wurden unter anderem die Steuerberaterplattform und das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) eingeführt.
  • BGH, 20.03.2023 - AnwZ (Brfg) 12/21

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft mangels Vereinbarkeit des

    An der Geltung dieses Fremdkapital-/Fremdbesitzverbots für anwaltliche Tätigkeiten hat der Gesetzgeber auch bei der Neuregelung des § 46 BRAO im Rahmen des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (vom 7. Juli 2021, BGBl. I 2021, 2363) ausdrücklich festgehalten (BT-Drucks. 19/30516, S. 47 zu § 46 Abs. 6 BRAO-E; BT-Drucks. 19/27670, S. 193 zu § 59i Abs. 5 BRAO-E).

    Dementsprechend wird auch in den Materialien zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften (Gesetz vom 7. Juli 2021, BGBl. I 2021, 2363) darauf verwiesen, dass mit dem neu gefassten § 46 Abs. 1 BRAO "eine abschließende Regelung" der in Betracht kommenden Arbeitgeber für Rechtsanwälte getroffen worden sei (BT-Drucks. 19/27670, S. 174 zu § 59b Abs. 1 Satz 1 BRAO).

  • BGH, 05.10.2021 - II ZB 7/21

    Fassung des Verschmelzungsbeschlusses einer Genossenschaft in einer virtuellen

    Anzuwenden ist hier daher nicht § 3 Abs. 1 GesRuaCOVBekG in der im Zeitpunkt der Entscheidung des Beschwerdegerichts vorliegenden alten Fassung vom 27. März 2020 (BGBl. I 2020 S. 569, 570), sondern in der durch Art. 32 des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe geänderten neuen Fassung vom 7. Juli 2021 (BGBl. I 2021 S. 2363, 3328), die nach Art. 36 Abs. 3 des Änderungsgesetzes rückwirkend zum 28. März 2020 in Kraft getreten und damit auch für die Beurteilung des am 30. November 2020 gefassten Verschmelzungsbeschlusses maßgeblich ist.
  • BVerfG, 04.08.2022 - 1 BvR 1072/17

    Verfassungsbeschwerde betreffend Zulässigkeit einer mehrstöckigen

    Zum 1. August 2022 trat das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 7. Juli 2021 (BGBl I S. 2363) in Kraft.
  • AGH Bayern, 20.04.2023 - BayAGH III - 4 - 20/21

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft;

    BRAO-Reform Aufgrund der Neuregelung zum 1.8.2022 durch Gesetz v. 7.7.2021 (BGBl. I, 2363) kann die Rechtsberatung auch durch sog. Berufsausübungsgesellschaften gem. § 59c BRAO erbracht werden.
  • BFH, 11.08.2023 - VI B 74/22

    Übermittlung elektronischer Dokumente durch Steuerberater ab dem 01.01.2023

    Mit Art. 4 Nr. 35 und 77 des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 07.07.2021 (BGBl I 2021, 2363) wurden unter anderem die Steuerberaterplattform und das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) eingeführt.
  • BFH, 31.10.2023 - IV B 77/22

    Nichtzulassungsbeschwerde - zu den Folgen einer unterlassenen elektronischen

    Mit Art. 4 Nr. 35 und 77 des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 07.07.2021 (BGBl I 2021, 2363) wurden unter anderem die Steuerberaterplattform und das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) eingeführt.
  • BGH, 25.08.2022 - AnwZ (Brfg) 3/22

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei

    Eine Zulassung der Beigeladenen jedenfalls ab 1. August 2022 kommt auch nicht auf Grundlage von § 46 Abs. 6 BRAO in Betracht, der mit Wirkung ab 1. August 2022 durch das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 7. Juli 2021 (BGBl. I 2021, 2363) an § 46 BRAO angefügt wurde.
  • VGH Bayern, 16.03.2023 - 11 CE 23.60

    Verlängerung einer Genehmigung zur Ausübung des Verkehrs mit Taxen

  • BGH, 13.05.2022 - AnwZ (Brfg) 46/21

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt: Tätigkeit als "Case Manager" für die

  • FG Münster, 14.04.2023 - 7 K 86/23

    Klageerhebung durch Steuerberater per Telefax ist trotz Möglichkeit der

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.07.2022 - 4 V 1340/22

    Umfassender beA-Nutzungszwang für bestimmende Schriftsätze eines

  • FG Düsseldorf, 17.08.2023 - 14 K 125/23

    Wirksamkeit der Klageerhebung: Pflicht zur Nutzung des beSt vor Zugang des

  • FG Niedersachsen, 12.05.2023 - 9 K 10/23

    Aktive Nutzungspflicht; besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach; Fast

  • FG Niedersachsen, 14.04.2023 - 9 K 10/23

    Aktive Nutzungspflicht; besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach; Fast

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.10.2022 - 4 K 1341/22

    Anfall von Grunderwerbsteuer im Zuge einer Verschmelzung zweier Vereine;

  • VGH Bayern, 05.09.2022 - 11 CE 22.1606

    Eintritt der Genehmigungsfiktion für eine Personenbeförderung mit Mietwagen im

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.02.2022 - 6 N 19.22

    Verpflichtungsklage auf Erteilung eines "Vander Elst"-Visums;

  • FG Münster, 31.10.2023 - 15 K 112/23

    Verfahrensrecht - Zur Formwirksamkeit einer per Telefax im Januar 2023 durch

  • VG Trier, 16.08.2022 - 7 K 1500/22

    Besondere Altersgrenze für Lehrkräfte

  • FG Niedersachsen, 25.04.2023 - 3 K 22/23

    Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach; beSt;

  • VGH Bayern, 03.07.2023 - 22 ZB 23.906

    Verwaltungsgerichtliche Zustellung von Urteilen an Steuerberater, Verpflichtung

  • FG Niedersachsen, 20.03.2022 - 7 K 183/22

    Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach; Nutzungspflicht; Steuerberater;

  • FG Baden-Württemberg, 18.04.2023 - 9 K 138/23

    Unzulässige Klage durch eine Steuerberatungsgesellschaft mbH bei einer Mitte

  • FG Niedersachsen, 10.02.2023 - 7 K 183/22

    Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach; Nutzungspflicht; Steuerberater;

  • BSG, 14.09.2023 - B 12 BA 26/22 B
  • AGH Hamburg, 16.01.2023 - AGH I ZU (SYN) 16/17

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt: Anwendbarkeit der Neuregelung; Erbringung von

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