Gesetzgebung
   BGBl. I 2021 S. 370   

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https://dejure.org/2021,6741
BGBl. I 2021 S. 370 (https://dejure.org/2021,6741)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 12, ausgegeben am 30.03.2021, Seite 370
  • Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen
  • vom 29.03.2021

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen

Meldungen

  • beck-blog

    Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (auch BtMG und BtMVV) ist in Kraft getreten

Literatur

  • verfassungsblog.de

    Corona-Recht wird Dauerrecht …und das Recht-Stricken mit heißer Nadel geht weiter

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 30.03.2021   BR   Corona-Epidemie - Bundesrat stimmt Verlängerung befristeter Corona-Regelungen zu
 
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Wird zitiert von ... (99)

  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 20 NE 21.926

    Präsenzunterricht darf von Corona-Test abhängig gemacht werden

    Insgesamt ist die VOC B.1.1.7 inzwischen in Deutschland der vorherrschende COVID-19-Erreger (vgl. nun auch § 28a Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 IfSG i.d.F.v. 29.3.2021, BGBl. I S. 370).
  • OVG Niedersachsen, 07.04.2021 - 13 ME 166/21

    Ausgangsbeschränkung; Ausgangssperre; Aussetzung der Vollziehung; Beschwerde;

    6 2. Rechtsgrundlage für die in der Allgemeinverfügung des Antragsgegners vom 31. März 2021 angeordnete nächtliche Ausgangsbeschränkung sind die §§ 28 Abs. 1 Satz 1, 28a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 und 6 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen vom 29. März 2021 (BGBl. I S. 370).
  • BVerfG, 21.07.2022 - 1 BvR 469/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

    Durch das Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen vom 29. März 2021 (BGBl I S. 370) wurde die Übergangsfrist zunächst bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 und durch das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom 10. Dezember 2021 (BGBl I S. 5162) nunmehr bis 31. Juli 2022 verlängert, um - so die Begründung des Gesetzentwurfs - den Umständen der COVID-19-Pandemie Rechnung zu tragen (BTDrucks 20/188, S. 36).
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