Gesetzgebung
   BGBl. I 2021 S. 475   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,7010
BGBl. I 2021 S. 475 (https://dejure.org/2021,7010)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,7010) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 13, ausgegeben am 01.04.2021, Seite 475
  • Dreizehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
  • vom 26.03.2021

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Dreizehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen

Amtliche Gesetzesanmerkung

    Diese Verordnung dient der Umsetzung der Delegierten Richtlinie (EU) 2020/1833 der Kommission vom 2. Oktober 2020 zur Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt (ABl. L 408 vom 4.12.2020, S. 1).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht