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   BGBl. I 2021 S. 1762   

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BGBl. I 2021 S. 1762 (https://dejure.org/2021,17501)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 32, ausgegeben am 17.06.2021, Seite 1762
  • Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz)
  • vom 14.06.2021

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz)

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Wird zitiert von ... (9)

  • BSG, 08.12.2021 - B 2 U 4/21 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall im häuslichen Bereich -

    Insoweit durfte er seine versicherte Tätigkeit in seinem Haushalt ausüben, wie es die Neuregelung des § 8 Abs. 1 Satz 3 SGB VII idF des Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz) vom 14.6.2021 (BGBl I 1762) nunmehr ausdrücklich vorsieht (vgl Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz, BT-Drucks 19/29819 S 17 f).
  • BAG, 13.12.2023 - 1 ABR 28/22

    Vorlage von Bewerbungsunterlagen - digitales Leserecht

    Der Umstand, dass die sprachliche Fassung des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG durch das Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz) vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1762) nicht an die fortschreitende Digitalisierung angepasst wurde, lässt nicht den Schluss zu, die Vorlage von Bewerbungsunterlagen an den Betriebsrat habe stets in Papierform zu erfolgen.
  • LSG Bayern, 12.05.2021 - L 3 U 373/18

    Gesetzliche Unfallversicherung: Arbeitsunfall im Home-Office wegen spezifisch

    Ob dieser Rechtsauffassung durch die zum 18.6.2021 in Kraft getreten Neufassung des § 8 SGB VII (vgl. Art. 5 des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes vom 14.6.2021, BGBl I 1762) die gesetzliche Grundlage entzogen worden ist, oder ob es sich insoweit nur um eine Reaktion des Gesetzgebers auf die Entscheidungen des BSG vom 30.1.2020 (B 2 U 19/18 R - BSGE 130, 25 = SozR 4-1300 § 105), vom 27.11.2018 (B 2 U 28/17 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 68 Rn. 17 ff.) und vom 5.7.2016 (B 2 U 5/15 R - BSGE 122, 1-11, SozR 4-2700 § 2 Nr. 35 Rn. 14 ff. und 20 ff.) handelt, braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • LAG Köln, 24.06.2022 - 9 TaBV 52/21

    Antragsbindung im Beschlussverfahren; Heilung eines Verstoßes gegen § 308 ZPO ;

    Da § 30 BetrVG durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I, 1762) erheblich erweitert wurde und die Möglichkeit der Betriebsratssitzung durch Telefon- oder Videokonferenz nunmehr unabhängig von einer pandemischen Lage zulässt, trifft die Auffassung der Arbeitgeberin, die Betriebsratstätigkeit habe zwingend in ihrem Betrieb zu erfolgen, nicht zu (LAG Hessen, Beschluss vom 14. März 2022 - 16 TaBV 143/21 -, Rn. 34, juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2022 - 3 TaBV 10/21

    Betriebsexterne Nutzung bestehender E-Mail-Konten des Betriebsrats

    Ergänzend zu den vorstehenden Erwägungen ist dieses Ergebnis zudem auf der Grundlage des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1762) gerechtfertigt.
  • VGH Bayern, 16.11.2021 - 3 ZB 21.1907

    Kindergartenwegeunfall bei Arbeit im Homeoffice

    Entsprechende Regelungen sind auf Bundesebene bereits beschlossen und in Kraft getreten (§ 31 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 BeamtVG mit G.v. 28.6.2021, BGBl. I S. 2250; § 8 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Nr. 2a. SGB VII mit G.v. 14.6.2021, BGBl. I S. 1762).
  • ArbG Stuttgart, 06.04.2023 - 21 BV 54/22

    Anfechtung Betriebsratswahl - räumlich weit entfernter Betrieb - Tarifvertrag

    Die Gesetzesbegründung führt insoweit ausdrücklich aus, dass eine Wahlanfechtung dann eingeschränkt werden soll, wenn der Grund für die Anfechtung "die Unrichtigkeit der Wählerliste ist und zuvor nicht die rechtlich vorgesehene Möglichkeit der Klärung eines solchen Wahlfehlers genutzt wurde" (Bundestagsdrucksache 19/28899, Seite 13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2023 - L 14 U 29/22

    LSG entscheidet zu Hähnchenkauf im Homeoffice

    Zum Unfallversicherungsschutz bei Wegen zur Nahrungsbeschaffungsaufnahme aus dem Home-Office heraus und zurück werden hierzu sowohl vor als auch nach Inkrafttreten des "Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz)" vom 14. Juni 2021 (BGBl. I 2021, Seite 1762) unterschiedliche Auffassungen vertreten:.
  • SG Würzburg, 27.03.2023 - S 5 U 6/23

    Keine Erweiterung des Wegeunfallversicherungsschutzes im Homeoffice bei Einkauf

    So hat auch das BSG in seiner vor Einführung des § 8 Abs. 1 Satz 3 SGB VII (in Kraft treten am 18.06.2021 durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz vom 14.06.2021, BGBl. I 1762) erfolgten Rechtsprechung diesen Gesichtspunkt der Betriebstätigkeit des Weges als mitausschlaggebend für die Bejahung des Versicherungsschutzes bei der Besorgung von Nahrungsmitteln an einem vom Betriebsort verschiedenen Ort erachtet.
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