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   BGBl. I 2021 S. 4147   

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BGBl. I 2021 S. 4147 (https://dejure.org/2021,36986)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 63, ausgegeben am 14.09.2021, Seite 4147
  • Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 - AufbhG 2021)
  • vom 10.09.2021

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Wird zitiert von ... (35)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2021 - 15 B 1529/21

    Rats- und Ausschusssitzungen nur mit 3G-Nachweis

    vgl. Art. 12 Nr. 0 Buchst. a) des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 - AufbhG 2021) vom 10. September 2021 (BGBl. I. S. 4147); zur Begründung dieser auf Empfehlung des Haushaltsausschusses eingeführten Regelung vgl. BT-Drs.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2021 - 13 B 1393/21

    Eilantrag zu 3G erfolglos

    vgl. Art. 12 Ziffer 0 Buchst. a) des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 14. September 2021, BGBl. I 2021, 4147, 4152.
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.12.2023 - 4 KS 2/22

    Plan für die Elektrifizierung der AKN-Strecke nach Kaltenkirchen bestätigt

    Auszugehen ist deshalb vom Allgemeinen Eisenbahngesetz vom 27.12.1993 (BGBl I 1993, 2378; 1994, 2439) in der Gültigkeit bis zum 2. August 2023 (insoweit zuletzt geändert durch Gesetz v. 10.09.2021, BGBl I 2021, 4147).

    Maßgeblich für die gerichtliche Entscheidung ist insoweit das UVPG nach seiner Neufassung durch Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl I 540; danach noch einmal geändert durch Gesetz v. 10.11.2021, BGBl I 4147).

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