Gesetzgebung
BGBl. I 2022 S. 754 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 17, ausgegeben am 27.05.2022, Seite 754
- Erstes Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz I)
- vom 23.05.2022
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Literatur
- verfassungsblog.de
Jenseits der Oligarchen - Das Erste Sanktionsdurchsetzungsgesetz
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 14.11.2023 - 1 BvR 1498/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde eines auf der EU-Sanktionsliste gelisteten …
Zur Begründung führte das Amtsgericht aus, es bestehe der Verdacht, dass der Beschwerdeführer seiner Pflicht zur Anzeige von Wertgegenständen nach § 23a des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) in der damals geltenden, mittlerweile aufgehobenen Fassung (eingeführt mit Wirkung vom 28. Mai 2022 durch Gesetz vom 23. Mai 2022 <BGBl I S. 754> und aufgehoben mit Wirkung vom 28. Dezember 2022 durch Gesetz vom 19. Dezember 2022 <BGBl I S. 2606>) nicht nachgekommen sei, was gemäß § 18 Abs. 5b AWG strafbar sei. - VG Berlin, 07.11.2023 - 4 K 536.22
Investitionsprüfung: Erwerb eines Anteils an der PCK Raffinerie in Schwedt gilt …
Das ist beim hier handelnden BMWK (im Gesetz noch als Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bezeichnet) der Fall, welches nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 c) AWG (vom 6. Juni 2013, BGBl. I S. 1482, maßgeblich hier in der zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung geltenden Fassung durch Gesetz vom 23. Mai 2022, BGBl. I S. 754) u.a. zuständig ist für Angelegenheiten, die von § 4 Abs. 1 Nr. 4 und 4a in Verbindung mit § 5 Abs. 2 AWG und einer auf Grund dieser Vorschriften erlassenen Rechtsverordnung erfasst sind.