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   BGBl. II 1992 S. 121   

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BGBl. II 1992 S. 121 (https://dejure.org/1992,23031)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil II Nr. 6, ausgegeben am 21.02.1992, Seite 121
  • Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes
  • vom 17.02.1992

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (43)

  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 16.12

    Visum; Gambia; Aufenthaltsrecht; Familienzusammenführung; Kindernachzug;

    Weitergehenden Schutz vermag auch das Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 (BGBl 1992 II S. 121, 990) - UN-Kinderrechtskonvention (KRK) - nicht zu gewähren.
  • BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00

    Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des gemeinsamen Sorgerechts bei

    c) Die Regelungen der §§ 1626 a, 1672 Abs. 1 BGB stehen auch nicht im Widerspruch zu den Art. 8 und 14 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; im folgenden Menschenrechtskonvention) vom 4. November 1950 (BGBl. 1952 II 685, 953; 1968 II 1116, 1120), und zu Art. 18 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 (BGBl. 1992 II 121, 990, im folgenden: UN-Kinderrechtekonvention).
  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 13.12

    Afghanistan; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; allgemeine

    Aus den gleichen Gründen verhilft dem Kläger auch die Berufung auf das Übereinkommen über die Rechte des Kindes - UN Kinderrechtskonvention (KRK) vom 20. November 1989 (BGBl 1992 II S. 121, 990), das nach Rücknahme der Vorbehaltserklärung durch die Bundesrepublik Deutschland (BGBl 2011 II S. 600) nunmehr auch in Deutschland unmittelbar gilt, nicht zum Erfolg.
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