Gesetzgebung
   BGBl. I 2005 S. 2267   

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BGBl. I 2005 S. 2267 (https://dejure.org/2005,56371)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 47, ausgegeben am 10.08.2005, Seite 2267
  • Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen (Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz - VorstOG)
  • vom 03.08.2005

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 02.06.2005   BT   Individuelle Vorstandsgehälter im Jahres- oder Konzernabschluss offen legen
 
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Wird zitiert von ...

  • BSG, 14.02.2007 - B 1 A 3/06 R

    Krankenkasse - Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen im Bundesanzeiger und

    Vielmehr existieren vergleichbare Regelungen - abgesehen von ähnlichen Veröffentlichungspflichten im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts (vgl Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen vom 3.8. 2005, BGBl I 2267) - zB auch für die Mitglieder von Vorständen der Kassenärztlichen Vereinigungen (§ 79 Abs. 4 Satz 6 SGB V) und generell bei im öffentlichen Interesse Tätigen wie Abgeordneten, Beamten und Richtern.
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