Gesetzgebung
BGBl. I 2005 S. 2267 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 47, ausgegeben am 10.08.2005, Seite 2267
- Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen (Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz - VorstOG)
- vom 03.08.2005
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
- 02.06.2005 BT Individuelle Vorstandsgehälter im Jahres- oder Konzernabschluss offen legen
Wird zitiert von ...
- BSG, 14.02.2007 - B 1 A 3/06 R
Krankenkasse - Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen im Bundesanzeiger und …
Vielmehr existieren vergleichbare Regelungen - abgesehen von ähnlichen Veröffentlichungspflichten im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts (vgl Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen vom 3.8. 2005, BGBl I 2267) - zB auch für die Mitglieder von Vorständen der Kassenärztlichen Vereinigungen (§ 79 Abs. 4 Satz 6 SGB V) und generell bei im öffentlichen Interesse Tätigen wie Abgeordneten, Beamten und Richtern.