Gesetzgebung
BGBl. I 1952 S. 445 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1952 Teil I Nr. 34, ausgegeben am 18.08.1952, Seite 445
- Gesetz zur Einfügung eines Artikels 120 a in das Grundgesetz
- vom 14.08.1952
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 03.02.1960 - V ZR 159/58
Prüfung eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage - Inhalt des Vertrages selbst als …
Durch das Lastenausgleichsgesetz vom 14. August 1952 (BGBl I 445) erfuhr die öffentliche Belastung des Grundstücks eine nochmalige Ermäßigung: die Hypothekengewinnabgabe wurde nach § 100 LAG - mithin wiederum wegen des Fliegerschadens - nurmehr auf 15.054,06 DM festgesetzt, blieb also hinter der Summe der in Anrechnung auf den Kaufpreis übernommenen Umstellungsgrundschulden um 14.320,39 DM zurück. - BGH, 30.11.1959 - V ZR 125/58
Rechtsmittel
Mit dem Einwand, die Vertragsschließenden hätten bei ihrer Abrede lediglich etwaige Minderungen der Abgabeschuld infolge Kriegsschäden gemäß § 100 LAG im Auge gehabt, begibt sich die Revision in verfahrensrechtlich unzulässiger Weise auf tatsächliches Gebiet und versucht ihre eigene Vertragsauslegung an die Stelle derjenigen des Berufungsrichters zu setzen Dieser war rechtlich nicht gehindert, die Abrede dahin zu verstehen, daß sie sämtliche späteren Ermäßigungen der Lastenausgleichsverbindlichkeit, gleichgültig aus welchem Anlaß sie erfolgten, habe umfassen sollen Insbesondere steht der Umstand, daß die Vorschrift des § 146 a LAG erst im Jahre 1955 geschaffen wurde und daher den Vertragsschließenden im Frühjahr 1952 nicht bekannt sein konnte, einer solchen Auffassung denkgesetzlich nicht entgegen; damals gab es übrigens auch den § 100 LAG, auf dessen Anwendungsbereich die Revision die streitige Abrede beschränkt wissen möchte, noch nicht, er wurde vielmehr zusammen mit den übrigen Bestimmungen des Lastenausgleichsgesetzes in der Bundesrepublik erst am 18. August 1952 (BGBl. I 445) und in Berlin sogar erst am 4. Oktober 1952 (BerlGVBl S. 785) veröffentlicht. - BSG, 09.11.1955 - 5 RKn 15/55 das Ruben dem Umfang nach das Gesetz vom 19. April 1959 (RGBl. I S. 795) und das Gesetz vom 15. Äugust 1952 (BGBl. I S. 445) gemildert wurde (vgl. dazu Tietze, Das Gesetz zur Änderung des 5 1274 der Reichsversicherungsordnung;… BABl. 1952, S. 526).