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   BGBl. I 1952 S. 446   

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BGBl. I 1952 S. 446 (https://dejure.org/1952,2210)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1952 Teil I Nr. 34, ausgegeben am 18.08.1952, Seite 446
  • Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
  • vom 14.08.1952

Gesetzestext

Meldungen

  • deutschlandfunk.de

    Das Lastenausgleichsgesetz - Geld für Flüchtlinge, Vertriebene und andere Kriegsopfer [31.08.2002]

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Wird zitiert von ... (1627)

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Ähnliches gilt für die Steuern nach dem Lastenausgleichsgesetz vom 14. August 1952 (BGBl I S. 446).
  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Abgesehen davon stand die Gewährung von Hauptentschädigung von Anfang an (vgl. § 342 Abs. 2 LAG in der Ursprungsfassung vom 14. August 1952, BGBl I S. 446) unter dem Vorbehalt, dass Vermögen, auf dessen Verlust diese Gewährung beruhte, dem Geschädigten nicht zurückerstattet wird.
  • BGH, 28.01.2004 - XII ZR 221/01

    Restitutionsansprüche und vereinigungsbedingte Wertsteigerungen im

    Das Lastenausgleichsgesetz (LAG vom 14. August 1952, BGBl. I 446) hat Rechtsansprüche auf Ausgleichsleistungen für die unmittelbar Geschädigten und für deren Erben gemäß §§ 292, 232 LAG begründet.
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