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   BGBl. I 1952 S. 54   

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BGBl. I 1952 S. 54 (https://dejure.org/1952,3319)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1952 Teil I Nr. 3, ausgegeben am 23.01.1952, Seite 54
  • Bekanntmachung der Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
  • vom 17.01.1952

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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 16.12.1958 - I 286/56 S

    Abgrenzung der Bewertungsfreiheit geringwertiger Wirtschaftsgüter - Fähigkeit zur

    für die von ihr im Jahre 1950 mit einem Gesamtaufwand von 11 401 DM und im Jahre 1951 mit einem Gesamtaufwand von 9 689 DM angeschafften Motoren Bewertungsfreiheit nach § 7 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) in der Fassung vom 28. Dezember 1950, Bundesgesetzblatt (BGBl) 1951 I S. 22, - EStDV 1950 - und der EStDV in der Fassung vom 17. Januar 1952, BGBl 1952 I S. 54 - EStDV 1951 - in Anspruch nehmen kann.
  • BVerwG, 28.01.1960 - II C 293.57

    Rechtsmittel

    Dieses wies die Beschwerde durch Bescheid vom 9. Mai 1955 zurück, soweit die Anrechnung eines Pauschbetrages für Werbungskosten in Höhe, von monatlich 26 DM gemäß § 14 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung vom 17. Januar 1952 (BGBl. 1952 S. 54) - EStDV - begehrt, aber für die Zeit ab 1. Januar 1954 nicht anerkannt wurde.
  • BFH, 31.07.1956 - I 31/56 U

    Erlass eines Darlehens seitens des Darlehensgebers - Zuschüsse oder

    Bei den unverzinslichen Darlehen ist die dem Geber damit gewährte steuerliche Vergünstigung von der Auswirkung der Tarifgestaltung abgesehen in der Regel dadurch zeitlich beschränkt, daß der Rückfluß des Darlehens als Betriebseinnahme behandelt werden muß (§ 11 Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - EStDV - in der Fassung vom 17. Januar 1952, Bundesgesetzblatt I S. 54).
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