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   BGBl. I 1953 S. 1131   

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BGBl. I 1953 S. 1131 (https://dejure.org/1953,2856)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1953 Teil I Nr. 56, ausgegeben am 03.09.1953, Seite 1131
  • Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung
  • vom 24.08.1953

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 9.12

    Gelbes Blinklicht (Rundumlicht); Fahrzeuge, die der Müllabfuhr dienen;

    Durch die Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung vom 24. August 1953 (BGBl I S. 1131 ) wurde der damalige § 46 Abs. 1 StVO folgendermaßen gefasst: "Von den Vorschriften der §§ 8, 10 und 15 sind Fahrzeuge befreit, die der Straßenunterhaltung, der Straßenreinigung, der Müllabfuhr oder ähnlichen Zwecken dienen, soweit die Erfüllung ihrer Aufgaben es erfordert".
  • BGH, 24.06.1958 - VI ZR 166/57

    Rechtsmittel

    Es widerspricht aber dem wohlverstandenen Gebot eigenen Interesses, wenn bei einer breiten Großstadtstraße, die wegen des Verkehrs, der sich auf ihr abwickelt, nicht anders überquert werden kann, als daß man zunächst bis zur Straßenmitte geht und dort abwartet, bis der von rechts kommende Verkehr eine Lücke zur Fortsetzung des Weges bietet, ein Fußgänger sich zum Überschreiten der Straße in diese mit Gefahren verbundenen Schwierigkeiten begibt, obwohl in nur 30 m Entfernung ein Fußgängerüberweg besteht, wo ihm die Führer von Fahrzeugen - mit Ausnahme von Straßenbahnen - das Überqueren der Straße in angemessener Weise zu ermöglichen haben (Anlage zur StVO A I a Abs. 1 Ziff. 4 a, eingeführt durch Art. 11 Ziff. 40 b der Verordnung vom 24. August 1953, BGBl I 1131) und er daher die Fahrbahn mit weitaus grösserer Sicherheit überqueren kann.
  • BGH, 05.02.1958 - 4 StR 704/57

    Öffentlicher Straßenverkehr - Zusammentreffen zweier Fahrlinien - Vorfahrtfall -

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  • BVerwG, 22.05.1958 - I C 27.57

    Rechtsmittel

    Die Vorschrift hat ihre jetzige Fassung durch die "Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung" vom 24. August 1953 (BGBl. I S. 1131) erhalten.
  • BGH, 28.03.1963 - III ZR 236/61

    Gebot der Rücksichtnahme bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten

    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß Klagegrundlage - jedenfalls in erster Linie - die Vorschrift des § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG ist und hier die Bestimmungen des § 48 Abs. 1 und Abs. 3 StVO in der vor der Verordnung vom 24. August 1953 (BGBl. I, 1131) geltenden Fassung zum Zuge kommen, weil der Polizeimannschaftswagen der Beklagten sich im polizeilichen Einsatz befand sowie das Martinshorn (als Dauerton) und das (stehende, in Fahrtrichtung zeigende) Blaulicht eingeschaltet waren.
  • BVerwG, 24.04.1958 - I C 157.54

    Beschränkung der Benutzung eines ganzen Ortsteils aus Gründen der Sicherheit und

    Die Vorschriften dieser Verordnung wurden nach Erlaß der Sperranordnung durch die Verordnungen des Bundesministers für Verkehr vom 24. August 1953 (BGBl. I S. 1131) und vom 14. März 1956 (BGBl. I S. 199) geändert.
  • BGH, 13.07.1972 - III ZR 98/70

    Amtspflicht - Amtspflichtverletzung - Straßenverkehrsbehörde - Irreführende

    Danach ist im vorliegenden Fall zu beachten: Ge mäß § 2 Abs. 3 StVO in der zur Unfallzeit geltenden Fassung (vgl. Art. 2 Nr. 3 a der VO zur Änderung der StVZO und der StVO vom 24. August 1953 - BGBl I S. 1131, 1143) bedeuteten die Farbzeichen: "Grün" = "Straße frei", ein "grüner Pfeil" = "Straße frei nur in Richtung des Pfeils".
  • BVerwG, 17.02.1977 - 7 B 4.76

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Mangelnde Eignung zum Führen eines Kfzs

    Der Senat hat sich bereits mit dieser Frage befaßt und im Urteil vom 12. Januar 1962 - BVerwG VII C 12.61 - (BVerwGE 13, 288 [BVerwG 12.01.1962 - VII C 12/61] - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 10) ausgeführt, daß § 15 b Abs. 1 StVZO in der Fassung der Verordnung vom 24. August 1953 (BGBl. I S. 1131), der gleichen Inhalt mit § 4 Abs. 1 StVG hatte, deshalb notwendig gewesen sei, weil § 4 Abs. 1 StVG nach § 27 dieses Gesetzes nicht für Kleinkrafträder gegolten habe.
  • BVerwG, 14.07.1959 - I C 215.55

    Rechtsmittel

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Entscheidung die Fassung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 24. August 1953 (BGBl. I S. 1131) oder vom 14. März 1956 (BGBl. I S. 199) zugrunde zu legen ist.
  • BGH, 03.11.1954 - VI ZR 202/53

    Rechtsmittel

    Nach § 31 a StVO in der Fassung vom 24. August 1953 (BGBl. I, 1131) dürfen Fahrräder mit Hilfsmotor daher auf Radwegen nur benutzt werden, wenn sie mit menschlicher Tretkraft fortbewegt werden.
  • BFH, 14.12.1960 - II F 3/60

    Mitführung eines betriebsunfähigen Kraftfahrzeug ohne rotes Kennzeichen als

  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvR 355/62
  • BGH, 06.10.1958 - III ZR 166/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.12.1955 - 4 StR 395/55
  • BGH, 19.12.1955 - II ZR 26/54

    Rechtsmittel

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