Gesetzgebung
   BGBl. I 1953 S. 1314   

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BGBl. I 1953 S. 1314 (https://dejure.org/1953,3808)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1953 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 11.09.1953, Seite 1314
  • Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (StatGes)
  • vom 03.09.1953

Gesetzestext

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Bundesstatistikgesetz (Deutschland)

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

    Auf diese Befragung fand das Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke vom 3. September 1953 (BGBl. I S. 1314) - StatG - Anwendung.
  • BVerwG, 29.08.1968 - I C 40.66

    Belastung eines Unternehmens durch Arbeiten für statistische Zwecke - Erteilung

    2 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke vom 3. September 1953 (BGBl. I S. 1314) ist bei Bundesstatistiken die Antwort unentgeltlich zu geben, soweit nichts anderes bestimmt ist.
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