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   BGBl. I 1956 S. 1018   

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BGBl. I 1956 S. 1018 (https://dejure.org/1956,4289)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1956 Teil I Nr. 54, ausgegeben am 29.12.1956, Seite 1018
  • Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
  • vom 23.12.1956

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (49)

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 84/65

    Arbeitsvermittlungsmonopol

    Die Notwendigkeit der Wiederherstellung der früheren Regelung durch die Novelle vom 23. Dezember 1956 (BGBl. I S. 1018) für die Zeit ab 1. April 1957 wird weder in der Regierungsvorlage vom 17. Mai 1955 (BT-Drucks. II/1274) noch in dem Ausschußbericht näher begründet; wie die Bundesregierung und die Bundesanstalt eingeräumt haben, sind nach dem Aufhören der Besatzungsherrschaft bis zum 1. April 1957 Mißstände nicht zutage getreten.
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    in dem Verfahren wegen verfassungsrechtlicher Prüfung des § 149 Abs. 5 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung i.d.F. vom 23. Dezember 1956 (BGBl. I S. 1018 - Bekanntmachung der Neufassung vom 3. April 1957, BGBl. I S. 321) und des § 141 e Abs. 5 desselben Gesetzes i.d.F. vom 16. April 1956 (BGBl. I S. 243) - auf Antrag des Sozialgerichts Schleswig - in dem Verfahren 1. der Erben der Frau Z., 2. des Herrn M., 3. der Frau G., gegen die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, vertreten durch den Präsidenten des Landesarbeitsamtes Elmshorn - AZ: SI - Ar 440/56, SI - Ar 435/56, S 3 Ar 284/57 -.

    § 149 Abs. 5 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung i.d.F. vom 23. Dezember 1956 (BGBl. I S. 1018 - Bekanntmachung der Neufassung vom 3. April 1957, BGBl. I S. 321) - § 141 e Abs. 5 desselben Gesetzes i.d.F. vom 16. April 1956 (BGBl. I S. 243) - ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Noch im gleichen Jahr wurde ein weiteres Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 23. Dezember 1956 (BGBl. I S. 1018) verkündet, das am 1. April 1957 in Kraft trat.

  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 104/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Denn der Gesetzgeber hat mit § 206 Nr. 1 SGB III und dem Vorläufer dieser Vorschrift, § 137 Abs. 3 AFG, unverändert eine bereits früher bestehende, im Ermächtigungsinhalt wörtlich übereinstimmende, Regelung übernommen, nämlich § 149 Abs. 6 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (in der Neufassung vom 3. April 1957, BGBl I 321); zuvor gleich lautend § 141e Abs. 6 AVAVG (idF des Gesetzes vom 23. Dezember 1956, BGBl I 1018).
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