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   BGBl. I 1956 S. 243   

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BGBl. I 1956 S. 243 (https://dejure.org/1956,4138)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1956 Teil I Nr. 17, ausgegeben am 19.04.1956, Seite 243
  • Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
  • vom 16.04.1956

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 84/65

    Arbeitsvermittlungsmonopol

    Die Notwendigkeit der Wiederherstellung der früheren Regelung durch die Novelle vom 23. Dezember 1956 (BGBl. I S. 1018) für die Zeit ab 1. April 1957 wird weder in der Regierungsvorlage vom 17. Mai 1955 (BT-Drucks. II/1274) noch in dem Ausschußbericht näher begründet; wie die Bundesregierung und die Bundesanstalt eingeräumt haben, sind nach dem Aufhören der Besatzungsherrschaft bis zum 1. April 1957 Mißstände nicht zutage getreten.
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    in dem Verfahren wegen verfassungsrechtlicher Prüfung des § 149 Abs. 5 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung i.d.F. vom 23. Dezember 1956 (BGBl. I S. 1018 - Bekanntmachung der Neufassung vom 3. April 1957, BGBl. I S. 321) und des § 141 e Abs. 5 desselben Gesetzes i.d.F. vom 16. April 1956 (BGBl. I S. 243) - auf Antrag des Sozialgerichts Schleswig - in dem Verfahren 1. der Erben der Frau Z., 2. des Herrn M., 3. der Frau G., gegen die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, vertreten durch den Präsidenten des Landesarbeitsamtes Elmshorn - AZ: SI - Ar 440/56, SI - Ar 435/56, S 3 Ar 284/57 -.

    § 149 Abs. 5 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung i.d.F. vom 23. Dezember 1956 (BGBl. I S. 1018 - Bekanntmachung der Neufassung vom 3. April 1957, BGBl. I S. 321) - § 141 e Abs. 5 desselben Gesetzes i.d.F. vom 16. April 1956 (BGBl. I S. 243) - ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Die Arbeitslosenhilfe ist durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 16. April 1956 (BGBl. I S. 243) einheitlich geregelt worden.

  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 104/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    In der Gesetzesbegründung zu § 141e Abs. 6 AVAVG (BT-Drucks II/1274, S 155 f, zu § 141d Abs. 4 des Entwurfs) hieß es, die Verwirklichung des Grundsatzes der Subsidiarität der Alhi erfordere eingehende Vorschriften über die Berücksichtigung von Vermögen des Arbeitslosen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 16 AL 154/10

    Kein Kurzarbeitergeldanspruch mangels Arbeitsausfall durch ein unabwendbares

    Bereits in den Materialien zu § 116 AVAVG 1956 (BT-Drucks. 2/1274 S. 94) finde sich als Zweckbestimmung, dass das Kug zum Ausgleich kurzfristiger konjunktureller Schwankungen als spezifisches Mittel zur Verhütung von Vollarbeitslosigkeit dienen solle.
  • BSG, 23.10.1985 - 7 RAr 32/84

    Auszahlung von Teilen einer Arbeitslosenhilfe - Unterhaltsanspruch - Abzweigung -

    Wie der Regierungsbegründung zu dieser Änderung zu entnehmen ist, sollte damit die Abzweigung an Fürsorgeverbände und Jugendämter gesetzlich auch für den Fall zulässig sein, daß die Ämter den Angehörigen nicht persönlich betreuen, sondern anderweit den Unterhalt gewährleisten (BT-Drucks. 2/1274 S. 163).
  • BSG, 21.04.1988 - 7 RAr 73/86

    Anwartschaftszeit - Arbeitslosengeld - Vorpraktikum - Arbeitsentgelt - Berufliche

    Diese letztlich auf die grundsätzliche Entscheidung Nr. 3418 des Reichsversicherungsamtes (AN 1929 IV 187) zurückgehende Regelung (vgl. dazu Begründung zu §°105 Abs. 4 Nr. 3 AVAVG-Entwurf, BT-Drucks. II/1274 S. 130 f.; Begründung zu §°101 Abs. 5 Nr. 2 AFG-Entwurf, BT-Drucks. V/2291 S. 81) ist indessen anläßlich der Neufassung des §°112 Abs. 5 AFG durch das Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation vom 7. August 1974 (BGBl. I 1881) im Ergebnis ersatzlos gestrichen worden; denn seit der Neufassung bestimmt § 112 Abs. 5 Nr. 2 AFG nicht mehr das Mindestbemessungsentgelt für eine Beschäftigung zur Berufsausbildung, sondern ausschließlich das Bemessungsentgelt von zur Berufsausbildung Beschäftigten, die die Berufsausbildung abgeschlossen haben.
  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 72/91

    Heimarbeiter, Höhe des Arbeitslosengeldes

    Da schon bei der Ermittlung des "Entgelts" zu Zwecken der Berechnung der an die KKn als Einzugsstellen abzuführenden Beiträge diese Zuschläge berücksichtigt werden müßten, sei es zweckmäßig, auf besondere Vorschriften für die Leistungsseite zu verzichten, um eine unterschiedliche Handhabung zwischen den Einzugsstellen und den Arbeitsämtern zu vermeiden, und Beiträge und Leistungen nach der gleichen Grundlage zu berechnen (Begründung zu § 105 AVAVG-Entw, BT-Drucks II/1274 S 130).
  • BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 39/87

    Nichtgleichstellung des Bezuges von Unterhaltsgeld mit dem Bezug von

    Vorläuferbestimmung des § 135 Abs. 1 Nr. 2 AFG war - wie das LSG zu Recht bemerkt hat - § 141c Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) idF des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des AVAVG vom 16. April 1956 (BGBl I 243).
  • BGH, 23.09.1965 - II ZR 144/63

    Klage gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung auf Versicherungsschutz; Ausschluss

    Das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 16. April 1956 (BGBl I 243) hat die vorher geltenden Ländervorschriften durch einen dem AVAVG eingefügten Abschnitt "Arbeitslosenhilfe" ersetzt.
  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 17/86

    Meldepflicht

    Während die Versagung der Leistung bei einem Meldeversäumnis als zwingende Rechtsfolge ausgestaltet war, trat der Verlust des Leistungsanspruchs bei Vereitelung von Ermittlungen, einschließlich der Verweigerung einer ärztlichen Unter3uchung, nicht selbsttätig ein, sondern war VO" dem pflichtgemäßen Ermessen der entscheidenden Stelle abhängig (vgl Begründung zum späteren % 99 AVAVG, BT-Drucks II/1274 S 135 rechte Spalte).
  • SG Aachen, 18.02.2014 - S 14 AS 444/13

    Bestehen einer Verantwortungsgemeinschaft und Einstehensgemeinschaft i.R.d. SGB

  • BSG, 14.02.1989 - 7 RAr 52/87

    Mithelfender Familienangehöriger iS. des § 101 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AFG

  • BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 98/78

    Entlohnte Beschäftigung - Beschäftigung eines Strafgefangenen - Arbeit während

  • BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 1/90

    Voraussetzungen für die anwartschaftsbegründende Anrechnung einer Tätigkeit -

  • BSG, 21.03.1956 - 7 RAr 7/55
  • BSG, 26.06.1986 - 7 RAr 8/85
  • BSG, 22.03.1961 - 7 RAr 115/59

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe nach Arbeitsunfähigkeit infolge eines

  • BVerwG, 25.01.1960 - IV B 141.59

    Rechtsmittel

  • BSG, 19.01.1968 - 3 RK 40/65

    Versicherungsfreie Lehrzeit - Vorzeitiges Ende der Lehrzeit - Rückwirkendes

  • BSG, 17.04.1969 - 7 RAr 62/68

    Kündigung - Vorverlegung des Beendigungszeitpunkts - Einvernehmliche

  • BSG, 20.09.1961 - 7 RAr 26/58
  • BSG, 29.08.1963 - 7 RAr 22/62
  • BDH, 17.10.1958 - III DB 24/58

    Rechtsmittel

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