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   BGBl. I 1956 S. 500   

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https://dejure.org/1956,4419
BGBl. I 1956 S. 500 (https://dejure.org/1956,4419)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1956 Teil I Nr. 27, ausgegeben am 15.06.1956, Seite 500
  • Drittes Gesetz über Änderungen und Ergänzungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung
  • vom 12.06.1956

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (66)

  • BSG, 25.04.1991 - 12 RK 6/90

    Beitragsbemessung für freiwillig krankenversicherte, noch erwerbstätige Rentner

    Seit der Einführung dieses Zuschusses (Art. 1 Nr. 25 Buchst d des Gesetzes über die Krankenversicherung der Rentner vom 12. Juni 1956 - BGBl I S 500) wird der Zuschuß nur gewährt, wenn er für die Finanzierung einer freiwilligen oder privaten Krankenversicherung verwendet wird.
  • BSG, 26.06.1996 - 12 RK 8/95

    Vorversicherungszeiten in der Krankenversicherung der Rentner

    Durch das Gesetz über Krankenversicherung der Rentner (KVdR) vom 12. Juni 1956 (BGBl I 500) wurden Rentner vom 1. August 1956 an in die KV nach der Reichsversicherungsordnung (RVO) einbezogen.
  • BSG, 24.06.2008 - B 12 KR 28/07 R

    Krankenversicherung der Rentner - Versicherungspflicht - Wechsel der Rentenart -

    Mit dem Gesetz über die Krankenversicherung der Rentner vom 12.6.1956 (BGBl I S 500) wurden mit § 165 Abs. 1 Nr. 3 RVO ua Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, welche die Voraussetzungen für den Bezug einer Invalidenrente aus der Rentenversicherung der Arbeiter oder eines Ruhegeldes aus der Rentenversicherung der Angestellten erfüllten, diese Rente bzw das Ruhegeld beantragt hatten und während der letzten fünf Jahre vor Stellung des Antrags mindestens zweiundfünfzig Wochen bei einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren.
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