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   BGBl. I 1958 S. 754   

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BGBl. I 1958 S. 754 (https://dejure.org/1958,5703)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1958 Teil I Nr. 40, ausgegeben am 21.11.1958, Seite 754
  • Neufassung des Gewerbesteuergesetzes (GewStG 1957)
  • vom 18.11.1958

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 15.02.2016 - 1 BvL 8/12

    Unzulässige Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der teilweisen Hinzurechnung von

    In der Neufassung des Gewerbesteuergesetzes vom 18. November 1958 (BGBl I 1958, S. 754 ) wurde die Hinzurechnung der Hälfte der Miet- und Pachtzinsen in inhaltlich unveränderter Form erstmals in § 8 Nr. 7 GewStG 1957 geregelt.
  • BFH, 10.07.1974 - I R 248/71

    Kürzungsvorschrift des § 9 Ziff. 3 GewStG betrifft auch auf ausländische

    Die Klägerin meint, wenn die Ansicht zuträfe, der Begriff des Teils des Gewerbeertrages i. S. des § 9 Nr. 3 GewStG erfasse sowohl positive als auch negative Rechnungsgrößen, so sei es nicht verständlich, weshalb neben § 9 Nr. 2 GewStG, der die Kürzung um die Anteile am Gewinn einer Mitunternehmerschaft vorsieht, in § 8 Nr. 8 GewStG i. d. F. der Bekanntmachung vom 18. November 1958 (BGBl I 1958, 754) ausdrücklich eine Hinzurechnung der Anteile am Verlust vorgesehen sei; in den Gewinnbegriff des § 9 Nr. 2 GewStG könne man, der Betrachtung des BFH folgend, in Anlehnung an den Gewinnbegriff des § 7 GewStG nach seinem Wortsinn zugleich auch negative Größen einbeziehen.
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