Gesetzgebung
BGBl. I 1958 S. 754 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1958 Teil I Nr. 40, ausgegeben am 21.11.1958, Seite 754
- Neufassung des Gewerbesteuergesetzes (GewStG 1957)
- vom 18.11.1958
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 15.02.2016 - 1 BvL 8/12
Unzulässige Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der teilweisen Hinzurechnung von …
In der Neufassung des Gewerbesteuergesetzes vom 18. November 1958 (BGBl I 1958, S. 754 ) wurde die Hinzurechnung der Hälfte der Miet- und Pachtzinsen in inhaltlich unveränderter Form erstmals in § 8 Nr. 7 GewStG 1957 geregelt. - BFH, 10.07.1974 - I R 248/71
Kürzungsvorschrift des § 9 Ziff. 3 GewStG betrifft auch auf ausländische …
Die Klägerin meint, wenn die Ansicht zuträfe, der Begriff des Teils des Gewerbeertrages i. S. des § 9 Nr. 3 GewStG erfasse sowohl positive als auch negative Rechnungsgrößen, so sei es nicht verständlich, weshalb neben § 9 Nr. 2 GewStG, der die Kürzung um die Anteile am Gewinn einer Mitunternehmerschaft vorsieht, in § 8 Nr. 8 GewStG i. d. F. der Bekanntmachung vom 18. November 1958 (BGBl I 1958, 754) ausdrücklich eine Hinzurechnung der Anteile am Verlust vorgesehen sei; in den Gewinnbegriff des § 9 Nr. 2 GewStG könne man, der Betrachtung des BFH folgend, in Anlehnung an den Gewinnbegriff des § 7 GewStG nach seinem Wortsinn zugleich auch negative Größen einbeziehen.