Gesetzgebung
BGBl. I 1959 S. 230 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1959 Teil I Nr. 15, ausgegeben am 29.04.1959, Seite 230
- Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung
- vom 25.04.1959
Gesetzestext
In Nachschlagewerken
- Wikipedia
Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 16.12.2014 - 2 BvE 2/12
Organstreitverfahren im Zusammenhang mit der Wahl von Joachim Gauck zum …
Er machte dabei geltend, die jeweilige Wahl nach Einheitslisten verstoße gegen § 4 Abs. 5 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung (Bundespräsidentenwahlgesetz - im Folgenden: BPräsWahlG) vom 25. April 1959 (BGBl I S. 230) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 12. Juli 2007 (BGBl I S. 1326), weil auf der Liste für die Ersatzkandidaten Unterlisten vorgesehen seien, so dass entgegen dieser Vorschrift für den Fall der Nichtannahme der Wahl oder des Ausscheidens eines Mitglieds nicht der nächste Bewerber derselben Vorschlagsliste eintrete, sondern je nach Parteizugehörigkeit des entfallenden Mitglieds ein Bewerber der jeweiligen Unterliste.