Gesetzgebung
BGBl. I 1960 S. 1015 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1960 Teil I Nr. 68, ausgegeben am 24.12.1960, Seite 1015
- Viertes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts
- vom 19.12.1960
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 24.05.1967 - V C 197.65
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Eine Regelung ist auf diesem Gebiet nur insoweit getroffen worden, als im Zuge der Aufhebung von Besatzungsrecht u.a. bestimmt worden ist, daß es für die zurückliegende Zeit (bis zum 5. Mai 1955) bei der bisherigen Bemessungsgrundlage der Requisitionsvergütung bleibt (§ 9 des Vierten Gesetzes zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 19. Dezember 1960 [BGBl. I S. 1015]). - BVerwG, 04.02.1970 - V C 164.67
Aufwendungen für bauliche Veränderungen im Ausweichbetrieb - Anforderungen an …
Eine Regelung ist auf diesem Gebiet nur insoweit getroffen worden, als im Zuge der Aufhebung von Besatzungsrecht unter anderem bestimmt worden ist, daß es für die zurückliegende Zeit (bis zum 5. Mai 1955) bei der bisherigen Bemessungsgrundlage der Requisitionsvergütung bleibt (§ 9 des Vierten Gesetzes zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 19. Dezember 1960 [BGBl. I S. 1015]). - BVerwG, 23.06.1961 - V B 33.61
Rechtsmittel
Auch soweit sich möglicherweise Fragen von grundsätzlicher Bedeutung daraus ergeben, daß die bisherige Bemessungsgrundlage in Art. 12 Abs. 3 Satz 2 des Finanzvertrages in der Fassung der Bekanntmachung zum Protokoll vom 23. Oktober 1954 über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland vom 30. März 1955 (BGBl. II S. 301, 381) aufgehoben und durch § 9 des Vierten Gesetzes zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 19. Dezember 1960 (BGBl. I S. 1015) ersetzt wurde, ist eine Zulassung der Revision nicht geboten.