Gesetzgebung
BGBl. I 1960 S. 553 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1960 Teil I Nr. 36, ausgegeben am 22.07.1960, Seite 553
- Neufassung der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
- vom 07.07.1960
Verordnungstext
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 22.01.1971 - VII C 61.70
Zur Erlaubnispflicht für Werbefahrten mit einem Kfz-Anhänger
In § 20 Abs. 4 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr vom 7. Juli 1960 (BGBl. I S. 553) - BOKraft - sei ausdrücklich verboten, daß die Außenflächen von Personenkraftwagen für Reklamezwecke verwendet würden. - BVerwG, 24.06.1975 - I C 30.73
Erteilung eines Waffenscheins für Taxifahrer - Bedürfnis für den Besitz einer …
Nach § 19 Abs. 3 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 1960 (BGBl. I S. 553), geändert durch die Verordnung vom 1. Juli 1969 (BGBl. I S. 743) - jetzt: § 25 Abs. 3 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) vom 21. Juni 1975 (BGBl. I S. 1573) -, können Droschken mit einer Trennwand ausgerüstet sein. - BVerwG, 25.05.1984 - 7 C 45.82
Kraftverkehr - Werbungsverbot - Außenwerbung - Taxi - Genehmigungspflicht - …
Von ihr ist der Senat bereits bei Anwendung des früher geltenden und im wesentlichen inhaltsgleichen § 20 Abs. 4 BOKraft vom 7. Juli 1960 (BGBl. I S. 553) auf einen Fall ausgegangen, der die Eigenwerbung des Taxenunternehmers betraf (BVerwGE 24, 12 f.; ebenso BGHZ, Urteil vom 8. Mai 1970 in DB 1970, 1636 und Urteil vom 6. Oktober 1972 in DAR 1973, 136).
- BGH, 28.06.1971 - III ZR 39/69
Haftungsverteilung bei Auffahren eines Omnibusses auf einen am Rand der Autobahn …
Eine solche Ablenkung eines Omnibusfahrers stellt einen besonders schweren Fahrfehler dar, da ein Omnibusfahrer nach § 8 der VO über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) vom 7. Juli 1960 (BGBl I 553) bei Führung und Bedienung eines Omnibusses die besondere Sorgfalt anzuwenden hat, die sich daraus ergibt, daß ihm beruflich andere Personen zur sicheren Beförderung anvertraut sind. - BGH, 08.05.1970 - I ZR 19/69
Verwendung der Außenflächen von Personenkraftwagen zu Werbezwecken bei Mietwagen …
Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) ist auf Grund des § 39 PBefG 1934 erlassen worden und gilt in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 1960 (BGBl I 553). - BVerwG, 03.01.1969 - VII B 176.65
Rechtsmittel
Zwar schreibt die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung die aus Gründen der Sicherheit notwendigen Einrichtungen und Vorrichtungen an Kraftfahrzeugen vor; ob diese sich aber in einem betriebssicheren Zustand befinden, wird nur in zweijährigen Abständen geprüft (§ 29 StVZO; § 43 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr in der Fassung vom 7. Juli 1960 [BGBl. I S. 553] - BOKraft. -).