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   BGBl. I 1960 S. 553   

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BGBl. I 1960 S. 553 (https://dejure.org/1960,12556)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1960 Teil I Nr. 36, ausgegeben am 22.07.1960, Seite 553
  • Neufassung der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
  • vom 07.07.1960

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 61.70

    Zur Erlaubnispflicht für Werbefahrten mit einem Kfz-Anhänger

    In § 20 Abs. 4 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr vom 7. Juli 1960 (BGBl. I S. 553) - BOKraft - sei ausdrücklich verboten, daß die Außenflächen von Personenkraftwagen für Reklamezwecke verwendet würden.
  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 30.73

    Erteilung eines Waffenscheins für Taxifahrer - Bedürfnis für den Besitz einer

    Nach § 19 Abs. 3 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 1960 (BGBl. I S. 553), geändert durch die Verordnung vom 1. Juli 1969 (BGBl. I S. 743) - jetzt: § 25 Abs. 3 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) vom 21. Juni 1975 (BGBl. I S. 1573) -, können Droschken mit einer Trennwand ausgerüstet sein.
  • BVerwG, 25.05.1984 - 7 C 45.82

    Kraftverkehr - Werbungsverbot - Außenwerbung - Taxi - Genehmigungspflicht -

    Von ihr ist der Senat bereits bei Anwendung des früher geltenden und im wesentlichen inhaltsgleichen § 20 Abs. 4 BOKraft vom 7. Juli 1960 (BGBl. I S. 553) auf einen Fall ausgegangen, der die Eigenwerbung des Taxenunternehmers betraf (BVerwGE 24, 12 f.; ebenso BGHZ, Urteil vom 8. Mai 1970 in DB 1970, 1636 und Urteil vom 6. Oktober 1972 in DAR 1973, 136).
  • BGH, 28.06.1971 - III ZR 39/69

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Omnibusses auf einen am Rand der Autobahn

    Eine solche Ablenkung eines Omnibusfahrers stellt einen besonders schweren Fahrfehler dar, da ein Omnibusfahrer nach § 8 der VO über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) vom 7. Juli 1960 (BGBl I 553) bei Führung und Bedienung eines Omnibusses die besondere Sorgfalt anzuwenden hat, die sich daraus ergibt, daß ihm beruflich andere Personen zur sicheren Beförderung anvertraut sind.
  • BGH, 08.05.1970 - I ZR 19/69

    Verwendung der Außenflächen von Personenkraftwagen zu Werbezwecken bei Mietwagen

    Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) ist auf Grund des § 39 PBefG 1934 erlassen worden und gilt in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 1960 (BGBl I 553).
  • BVerwG, 03.01.1969 - VII B 176.65

    Rechtsmittel

    Zwar schreibt die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung die aus Gründen der Sicherheit notwendigen Einrichtungen und Vorrichtungen an Kraftfahrzeugen vor; ob diese sich aber in einem betriebssicheren Zustand befinden, wird nur in zweijährigen Abständen geprüft (§ 29 StVZO; § 43 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr in der Fassung vom 7. Juli 1960 [BGBl. I S. 553] - BOKraft. -).
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