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   BGBl. I 1965 S. 1477   

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BGBl. I 1965 S. 1477 (https://dejure.org/1965,4735)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1965 Teil I Nr. 57, ausgegeben am 09.10.1965, Seite 1477
  • Finanzgerichtsordnung (FGO)
  • vom 06.10.1965

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Wird zitiert von ... (73)

  • BFH, 09.10.2014 - GrS 1/13

    Erfordernis der Divergenzanfrage - Spannungsverhältnis zwischen Rechtsfortbildung

    Die Finanzgerichtsordnung vom 6. Oktober 1965 (BGBl I 1965, 1477) bestimmte in § 11 Abs. 3: "Will in einer Rechtsfrage ein Senat des Bundesfinanzhofs von der Entscheidung eines anderen Senats oder des Großen Senats abweichen, so entscheidet der Große Senat.".
  • BVerfG, 20.06.1973 - 1 BvL 9/71

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Kostenerstattung im isolierten

    § 250 Satz 1 AO in der Fassung des § 162 Nr. 40 FGO vom 6. Oktober 1965 (BGBl I S. 1477) -- AO n. F. -- lautet:.

    Sie lösen auf Grund von § 162 Nr. 40 FGO vom 6. Oktober 1965 (BGBl I S. 1477) die bisherigen Bestimmungen der §§ 228 ff., insbesondere 307 ff. AO a. F., ab.

    Die Finanzgerichte Nürnberg und Düsseldorf haben die Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG die Frage vorgelegt, ob § 250 Satz 1 AO in der Fassung des § 162 Nr. 40 FGO vom 6. Oktober 1965 (BGBl I S. 1477) -- nach dem Vorlagebeschluß des FG Düsseldorf auch die §§ 250 Satz 2, 251 und 252 AO -- mit dem Grundgesetz vereinbar ist, soweit dadurch die Erstattung von Auslagen für die notwendige Zuziehung eines Bevollmächtigten im außergerichtlichen Vorverfahren ausgeschlossen ist.

  • VG Hamburg, 02.03.2016 - 17 K 2912/14

    Zur Rechtswidrigkeit eines Beitragsbescheides der Handelskammer Hamburg auf Grund

    bb) Entgegen anderslautender verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen (s. VG München, Urt. v. 6.10.2015, M 16 K 15.2443, juris, Rn. 20) steht dies nach Auffassung der erkennenden Kammer nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 5.3.1971, VII C 44.68, juris) zur beschränkten Anfechtbarkeit gemäß § 212b Abs. 3 AO in der ab dem 1. Januar 1966 geltenden Fassung (BGBl. 1965 I S. 1477 (1497)) erlassener Berichtigungsbescheide im Widerspruch.
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