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   BGBl. I 1965 S. 390   

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BGBl. I 1965 S. 390 (https://dejure.org/1965,5649)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1965 Teil I Nr. 20, ausgegeben am 21.05.1965, Seite 390
  • Neufassung des Wehrpflichtgesetzes
  • vom 14.05.1965

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Wird zitiert von ... (46)

  • OVG Hamburg, 09.02.2011 - 4 Bs 9/11

    Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung bei Zweifeln an der

    Unter den durch Gesetz zugelassenen Fällen verstand der Verordnungsgeber danach zwar auch Untersuchungen nach dem Wehrpflichtgesetz, das Röntgenuntersuchungen ausdrücklich nannte (§ 17 Abs. 7 WehrPflG 1965, BGBl. I S. 390, 396).
  • BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 141.67

    Einwand des Entgegenstehens einer rechtskräftig entschiedenen Sache - Bestimmung

    Daraus zieht es aber nicht den - vermöge der Präklusionswirkung in der Tat unzulässigen - rechtlichen Schluß, seit diesem Zeitpunkt seien auch die Ruhensvoraussetzungen des § 1 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes - WpflG -, jetzt geltend in der durch Gesetz vom 25. Juli 1967 (BGBl. I S. 797) geänderten Fassung vom 14. Mai 1965 (BGBl. I S. 390), gegeben gewesen.
  • BVerwG, 04.03.1966 - VII B 193.65

    Rechtsmittel

    Die Revision könnte nur zugelassen werden, wenn eine der Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes in der Fassung vom 14. Mai 1965 (BGBl. I S. 390) - WehrPflG - gegeben wäre.

    Dies folgt aus § 5 des Wehrpflichtgesetzes in den Fassungen vom 25. Mai 1962 (BGBl. I S. 349) und vom 14. Mai 1965 (BGBl. I S. 390).

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