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   BGBl. I 1966 S. 526   

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BGBl. I 1966 S. 526 (https://dejure.org/1966,7526)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1966 Teil I Nr. 40, ausgegeben am 02.09.1966, Seite 526
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
  • vom 26.08.1966

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 29.09

    Stellenzulage für fliegendes Personal; sonstige ständige

    Vorläufer der jetzigen Nr. 6 war die durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 26. August 1966 (BGBl I S. 526) eingefügte Nr. 4 der Vorbemerkungen.
  • BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 85.78

    Stellenzulage - Herausgehobene Funktion - Zulageberechtigung - Zulageregelung -

    In dem ersten Verfahren begehrte der Kläger die Gewährung der durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 26. August 1966 (BGBl. I S. 526) eingeführten Stellenzulage für Strahlflugzeugführer, die auch nach Beendigung der zulageberechtigenden Verwendung beansprucht werden konnte, wenn die Verwendung mindestens fünf Jahre gedauert hatte.

    Um eine derartige Zulagenorm handelt es sich bei der Vorbemerkung Nr. 4, die erlassen worden ist, um der "besonderen Verantwortung, Aufgabe und Beanspruchung dieses Personenkreises" durch die Einführung einer Stellenzulage gerecht zu werden (so die amtliche Begründung zum Entwurf eines 2. BBesGÄndG, BTDrucks. V/688, S. 3; vgl. auch den Schriftlichen Bericht des Innenausschusses zum Entwurf eines 1. BesVNG zu BTDrucks. VI/1885, S. 9 Nr. 1.13.5).

  • BVerwG, 24.10.1972 - VI C 4.72

    Stellenzulage für Strahlflugzeugführer - Entsprechende Verwendung eines

    Diesen Antrag lehnte der BMVg durch Bescheid vom 28. Juni 1967 ab, weil die Voraussetzungen für die begehrte Stellenzulage nach den Vorschriften des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 26. August 1966 (BGBl. I S. 526) - 2. ÄndG BBesG - nicht vorlägen.

    Streitig ist im vorliegenden Verfahren nur, ob dem Kläger die Stellenzulage nach der durch das Zweite Gesetz zur Änderung dos Bundesbesoldungsgesetzes vom 26. August 1966 (BGBl. I S. 526) - 2. ÄndG BBesG - angefügten Nr. 4 der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B (Anlage I zum Bundesbesoldungsgesetz) - im folgenden kurz als "Vorbemerkung 4" bezeichnet - seit dem 1. April 1966 zusteht, nicht ob er eine Zulage o.ä.

  • BVerwG, 12.06.1984 - 6 C 94.83

    Stellenzulage für Luftfahrzeugführer - Sonstige Luftfahrzeuge - Zuletzt gewährte

    Auf die Übergangsvorschrift des Art. 2 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 26. August 1966 (BGBl. I S. 526), wonach den Bezügen der im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes vorhandenen Versorgungsempfängern die Stellenzulage zugrunde zu legen ist, wie wenn das Gesetz beim Eintritt des Versorgungsfalles bereits gegolten hätte, kann sich der Kläger in diesem Zusammenhang nicht berufen.
  • VGH Bayern, 03.07.2017 - 14 BV 15.1473

    Erschwernisse für in Luftfahrzeugen der Bundespolizei tätige Systemoperatoren mit

    Die besondere Zweckbestimmung der Fliegerstellenzulage ist bereits der Gesetzesbegründung zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 14. Juni 1966 (BT-Drs. V/688 S. 3) zu entnehmen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2012 - 1 A 461/11

    Turboprop-Flugzeuge als "Strahlflugzeuge" i.S.d. § 23f Abs. 3 S. 1 Nr. 1 EZulV

    Danach ist die das Tatbestandsmerkmal "Strahlflugzeug" erstmals statuierende Vorgängerregelung der heutigen Vorbemerkung Nr. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a BBesO deshalb geschaffen worden, um der besonderen Belastung der Piloten gerade dieser Flugzeugmuster Rechnung zu tragen; im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ist hierzu ein Gutachten verwertet worden, in welchem "die körperlichen und nervlichen Belastungen der Piloten von Strahlflugzeugen und Propellerflugzeugen verglichen" worden sind und dargelegt worden ist, warum diese Belastungen bei ersteren Flugzeugen im Gegensatz zu letzteren und sonstigen Flugzeugen besonders hoch seien ("Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes - Drucksache V/688 -", BT-Drs. V/765, Seite 1 f.; vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 C 29.09 -, Buchholz 240.1 BBesO Nr. 33 = juris, Rn. 12) - Flugzeugen allgemein und seit langem solche Flugzeuge verstanden, die nach dem Prinzip des Strahlantriebs fliegen.
  • BVerwG, 21.01.1983 - 6 C 206.81

    Unterschiedliche Bemessung der Stellenzulage für Strahlflugzeugführer mit der

    Die Stellenzulage für Strahlflugzeugführer ist durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 26. August 1966 (BGBl. I S. 526) eingeführt worden; sie wurde seinerzeit als Vorbemerkung Nr. 4 zu den BBesO A und B des Bundesbesoldungsgesetzes geregelt.
  • BVerwG, 24.10.1972 - VI C 9.72

    Stellenzulage für Strahlflugzeugführer - Entsprechende Verwendung eines

    Streitig ist im vorliegenden Verfahren nur, ob dem Kläger die Stellenzulage nach der durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 26. August 1966 (BGBl. I S. 526) - 2. ÄndG BBesG - angefügten.
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