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   BGBl. I 1968 S. 657   

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BGBl. I 1968 S. 657 (https://dejure.org/1968,6996)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1968 Teil I Nr. 39, ausgegeben am 22.06.1968, Seite 657
  • Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
  • vom 18.06.1968

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15

    Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des

    c) Durch das Sechzehnte Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 18. Juni 1968 (BGBl I S. 657) wurden Art. 95, 96 GG a.F. geändert.
  • BVerwG, 18.04.1969 - VII C 58.67

    Beschränkung des Bundes zur Errichtung von Gerichten - Bundesoberseeamt als

    In der Neufassung der entsprechenden Artikel des Grundgesetzes vom 18. Juni 1968 (BGBl. I S. 657) sind in der nunmehr maßgebenden Bestimmung des Art. 95 Abs. 1 GG die jetzt "oberste Gerichtshöfe" genannten rechtsprechenden Organe im einzelnen angegeben, nämlich der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, der Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht.
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