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   BGBl. I 1969 S. 946   

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BGBl. I 1969 S. 946 (https://dejure.org/1969,4742)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil I Nr. 67, ausgegeben am 30.07.1969, Seite 946
  • Gesetz über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle und über Änderungen des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung
  • vom 27.07.1969

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (62)

  • BSG, 26.09.2019 - B 3 KR 1/19 R

    Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Das BSG hat seine Auffassung maßgebend auf die - seinerzeit geltende - Vorschrift des § 3 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall (LFZG vom 27.7.1969, BGBl I 946) gestützt (so BSGE 52, 254, 260 = SozR 2200 § 216 RVO Nr. 5 S 13).
  • BSG, 26.09.2017 - B 1 KR 31/16 R

    Aufwendungsausgleichsrecht - freie Mitarbeiter von Rundfunkanstalten - freie

    Die Entgeltfortzahlungsversicherung des Arbeitgebers wurde im selben Gesetz geschaffen, in dem allen Arbeitern ein unabdingbarer arbeitsrechtlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die ersten sechs Wochen einer Arbeitsverhinderung durch Krankheit eingeräumt wurde (LFZG vom 27.7.1969, BGBl I 946).
  • BGH, 03.04.1984 - VI ZR 253/82

    Rückgriff des Sozialversicherungsträgers wegen Krankenhauskosten

    Ein Übergang der Ersatzforderung auf den Arbeitgeber nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle und über Änderungen des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung ( Lohnfortzahlungsgesetz - LFZG ) vom 27. Juli 1969 - BGBl. I 946 - hat in diesem Umfang nicht stattgefunden.
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