Gesetzgebung
BGBl. I 1971 S. 1985 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1971 Teil I Nr. 129, ausgegeben am 20.12.1971, Seite 1985
- Drittes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Drittes Anpassungsgesetz-KOV - 3. AnpG-KOV)
- vom 16.12.1971
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (13)
- BSG, 27.04.1989 - 9 RV 9/88
Wahl der Behandlungsmethode durch den Versorgungsberechtigten
§ 18 Abs. 2 Satz 1 BVG ist durch das Dritte Anpassungsgesetz- KOV vom 16. Dezember 1971 (BGBl I 1985) in der Weise geändert worden, daß an die Stelle der Formulierung "zwingende Gründe" nunmehr "unvermeidbare Umstände" getreten ist. - BSG, 01.04.1981 - 9 RV 49/80
Anspruch auf Pflegezulage - Vorübergehende Hilflosigkeit - Anspruch auf …
Nach § 6 Abs. 1 KOVVfG (in der damals geltenden Fassung des 3. Anpassungsgesetzes - KOV vom 16. Dezember 1971 - BGBl. I 1985 und des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vom 2. März 1974 - BGBl. I 469 -) war der Antrag in einer Versorgungsangelegenheit schriftlich oder mündlich bei dem für die Entscheidung zuständigen Versorgungsamt zu stellen (vgl. auch §§ 2 und 3 KOVVfG). - BSG, 15.02.1989 - 9/4b RV 27/87
Richtlinien für die Auslandsversorgung von Kriegsopfern
Hinsichtlich der Versorgung in Polen lägen die in § 64e Abs. 1 Satz 4 Buchst a Bundesversorgungsgesetz (BVG) genannten Voraussetzungen für eine Teilversorgung vor; am 1. Januar 1972, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des 3. Anpassungsgesetzes-KOV (3. AnpG-KOV) vom 16. Dezember 1971 (BGBl I S 1985), hätten die Leistungen des polnischen Staates für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene die Leistungen nach dem BVG unterschritten.
- BVerwG, 07.03.1973 - VIII C 81.69
Zur Frage des Vertrauensschutzes gegenüber der Rückforderung zu Unrecht …
Die Fassung des § 16 USG entspricht, wie in der Begründung des Regierungsentwurfs hierzu (BT-Drucks. II/3210) ausgeführt wird, dem § 47 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung - VerwVG - vom 2. Mai 1955 (BGBl. I S. 202); die - in diesem Zusammenhang unerheblichen - Absätze 4 und 7 dieser Vorschrift erhielten ihre jetzt gültige Fassung durch Art. 2 des Dritten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes vom 16. Dezember 1971 (BGBl. I S. 1985). - BSG, 04.10.1984 - 9a RVi 1/84
Heilbehandlung - Erstattungsverfahren - Aufwendungsersatz - Sachleistung
Er hat vielmehr abweichend von dem im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung herrschenden Prinzip der Sachleistung, das auch nach dem BVG gilt (…BSG SozR 3100 5 18 Nr. 3;… SozR 3100 5 11 Nr. 13), die Heilbehandlungskosten zu erstatten, wenn seine Inanspruchnahme infolge unabwendbarer Umstände unmöglich war (5 18 Abs. 2 Satz 1 BVG idF des 3. Aan-KOV vom 16. Dezember 1971 - BGBl I 1985 -). - BSG, 30.05.1978 - 1 RA 81/77
Vom Antrag des Versicherten unabhängiger Ausgleichsanspruch der …
16. Dezember 1971 (BGBl I S. 1985) hat, wenn ein anderer öffentlich-rechtlicher Leistungsträger eine Zuschuß- oder sonstige Geldleistung nicht erbringt, weil bereits aufgrund des BVG eine Sachleistung gewährt wird, dieser Leistungsträger den Betrag der Aufwendungen zu ersetzen, den er sonst als Leistung gewährt hätte. - BSG, 24.03.1976 - 9 RV 154/75
Deputatkohlen für Bergbaurentner der Saarbergwerke sind als derzeitiges …
Vom Widerspruch an hat der Kläger weder den nach § 62 BVG erlassenen Neufeststellungsbescheid vom 17. August 1973 insgesamt noch die veränderte Bewerbung der Deputatkohlen - der Höhe Bach - beanstandet, vielmehr ausschließlich dem Grunde nach einen einzelnen Faktor für die Berechnung des Berufsschadensausgleichs, nämlich schlechthin die Anrechnung der Deputatkohlen als Teil des Bruttoeinkommens, das dem Durchschnittseinkommen in dem ohne die Schädigungsfolgen wahrscheinlich ausgeübten Beruf (Vergleichseinkommen) gegenüberzustellen ist (§ 30 Abs. 3 und 4 Satz 1 BVG in der hier maßgebenden, später nicht einschlägig geänderten Fassung des 3. Neuordnungsgesetzes -NOG- vom 28. Dezember 1966 - BGBl I 750 - und des 3. Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des BVG -3. AnpG-KOV- vom 16. Dezember 1971 - BGBl I 1985). - BVerwG, 20.06.1973 - VIII C 140.72
Rechtsmittel
Das Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung - KOV-VfG - vom 2. Mai 1955 (BGBl. I S. 202) in der Fassung vom 16. Dezember 1971 (BGBl. I S. 1985) findet nach § 1 dieses Gesetzes (Fassung vom 27. Juni 1960 [BGBl. I S. 453]) Anwendung bei der Ausführung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Gesetze, die dieses Gesetz für anwendbar erklären, soweit die Leistungen von den im sogenannten Organisationsgesetz genannten Verwaltungsbehörden gewährt werden. - BSG, 25.06.1986 - 9a RV 19/84
Hilfsgeräte - Gebrauchsgegenstände - Haushaltsführung - Einkommensverlust - …
Diese Rechtsprechung konnte mit Inkrafttreten des 3. Aan-KOV vom 16. Dezember 1971 (BGBl I 1985) nicht mehr aufrechterhalten bleiben. - BSG, 31.05.1989 - 9 RV 2/88 Das 3. Anpassungsgesetz (AnpG-KOV) vom 16. Dezember 1971 (BGBl I 1985) erstreckte für den Beschädigten Kurmaßnahmen auch auf Nichtschädigungsfolgen und führte außerdem für Ehegatten und Eltern von Pflegezulageempfängern die Badekur als Leistung zur Erhaltung ihrer Pflegefähigkeit ein.
- VGH Baden-Württemberg, 14.07.1980 - IX 1318/78
Kriegsopferfürsorge - Berufsschadensausgleich - Anrechnung von …
- BSG, 14.03.1978 - 10 RV 23/77
Landabgaberente mit Ehegattenanteil - Gütergemeinschaft - Bruttoeinkommen - …
- BSG, 27.06.1974 - 7 RU 9/72
Hauterkrankung - Schwere Hauterkrankung - Lange Dauer der Krankheit - Dauer der …