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   BGBl. I 1971 S. 2086   

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BGBl. I 1971 S. 2086 (https://dejure.org/1971,4882)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1971 Teil I Nr. 134, ausgegeben am 24.12.1971, Seite 2086
  • Gesetz über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (Kraftfahrsachverständigengesetz - KfSachvG)
  • vom 22.12.1971

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BVerwG, 26.08.2010 - 3 C 35.09

    Amtshaftung; Staatshaftung; Amtsträger; Beliehener; Verwaltungshelfer;

    So sieht etwa § 10 Abs. 4 des Kraftfahrsachverständigengesetzes vom 22. Dezember 1971 (BGBl I S. 2086) eine vollständige Haftungsfreistellung des jeweiligen Landes durch die Technische Prüfstelle vor, für die die - persönlich beliehenen - Sachverständigen tätig werden.
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

    § 45 Abs. 1 StVO beruht seinerseits auf der Ermächtigung des § 6 Abs. 1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1952 (BGBl. I S. 837) in der Fassung vom 22. Dezember 1971 (BGBl. I S. 2086) - StVG -.
  • BGH, 22.03.2001 - III ZR 394/99

    Ansprüche bei Pflichtverletzungen wegen der Nachprüfung der Lufttüchtigkeit eines

    So ist insbesondere die Tätigkeit von Prüfern im Rahmen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nicht bereits deswegen als hoheitlich zu bewerten, weil sie als Sachverständige nach § 36 GewO öffentlich bestellt sind (vgl. die einen Prüfingenieur für Baustatik betreffende Senatsentscheidung BGHZ 39, 358, 361), sondern weil sie von Rechts wegen im Interesse der Sicherheit des Straßenverkehrs mit der Aufgabe der Untersuchung von Kraftfahrzeugen betraut sind (s. neben § 17 Abs. 3, § 19 Abs. 2 Satz 3, § 20 Abs. 2 Satz 2, § 21 Satz 3, § 29 StVZO auch § 1 des Kraftfahrsachverständigengesetzes vom 22. Dezember 1971, BGBl. I S. 2086).
  • BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge

    Die Gewährleistung der Leichtigkeit des Verkehrs gehört zur Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, zu deren Schutz der § 45 Abs. 1 StVO gemäß seiner Ermächtigungsgrundlage in § 6 Abs. 1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1952 (EGBl. I S. 837) in der Fassung vom 22. Dezember 1971 (BGBl. I S. 2086) - StVG - gestattet, Verkehrsbeschränkungen anzuordnen.
  • BGH, 25.03.1993 - III ZR 34/92

    Amtshaftung für TÜV-Sachverständigen bei Vorprüfung nach Druckbehälterverordnung

    Außer der Anerkennung der Sachverständigen und Prüfer obliegt dem Staat auch die Aufsicht über die technischen Prüfstellen (§§ 1, 13, 15 des Gesetzes über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (Kraftfahrsachverständigengesetz - KfSachvG) vom 22. Dezember 1971 (BGBl. I S. 2086)).
  • BAG, 19.05.1982 - 4 AZR 767/79

    Eingruppierung als Handwerksmeister - Eigenes Fachgebiet - Artverwandte Tätigkeit

    Dazu weist die Revision zutreffend darauf hin, daß nach dem Gesetz über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr vom 22. Dezember 1971 (BGBl I 1971, S. 2086) für die Voraussetzung als Anerkennung als Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr eine Ausbildung als Kraft fahrzeugmechanikermeister oder Kraftfahrzeugelek trikermeister bzw. das Studium an einer Universität, Technischen Hochschule, Fachhochschule oder Ingenieurschule mit Erfolg Voraussetzung ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2000 - 8 A 2429/99

    Anspruch auf Anerkennung als Überwachungsorganisation für Hauptuntersuchungen und

    Er übernahm deshalb die Bestimmungen der Rechtsverordnung in das Gesetz über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (Kraftfahrsachverständigengesetz - KfSachvG) vom 22. Dezember 1971 (BGBl. I S. 2086).
  • OLG Koblenz, 02.09.2002 - 12 U 266/01

    Schutz für Straßenverkehrsteilnehmer durch Amtspflichten zu sorgfältiger

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  • BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 254.81

    Anforderungen an das Vorliegen eines verkehrsgefährdenden Zustands von

    Zudem ist ein solcher Sachverständiger ausdrücklich verpflichtet, seine Aufgaben unparteiisch auszuüben ( § 6 des Kraftfahrsachverständigengesetzes vom 22. Dezember 1971 - BGBl. I S. 2086); er ist daher grundsätzlich als objektiv urteilender Gehilfe der das öffentliche Interesse wahrenden Verwaltungsbehörde anzusehen.
  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 323/95

    Eingruppierung: Kfz-Meister in der Staatlichen Technischen Überwachung - Anspruch

    Diese Art der Überwachung ist im wesentlichen geregelt in der Anl. VIII Ziff. 4.2 und 7 zu § 29 StVZO (geändert durch Verordnung vom 24. Mai 1989, BGBl I S. 1002 ff.) und durch das KfSachvG vom 22. Dezember 1971 (BGBl I S. 2086 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1998 - 25 A 4670/95

    Berufsfreiheit; Beruf; Betrieb einer medizinisch-psychologischen

  • VG Koblenz, 07.12.2009 - 4 K 304/09

    Widerruf der Betrauung eines Prüfingenieurs

  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 320/95
  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 318/95
  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 322/95

    Streit um eine tarifgerechte Eingruppierung i.R. eines Anspruchs auf Vergütung

  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 321/95

    Eingruppierung eines Kfz-Prüfers bei der Staatlichen Technischen Überwachung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2001 - 19 A 1509/01

    Rechtmäßigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung; Voraussetzung für die Befähigung

  • BVerwG, 15.02.1979 - 7 C 33.76

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits wegen eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.12.1991 - 3 L 21/91

    Widerruf der Anerkennung als amtlich anerkannter Sachverständiger für den

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