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   BGBl. I 1971 S. 681   

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BGBl. I 1971 S. 681 (https://dejure.org/1971,6526)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1971 Teil I Nr. 47, ausgegeben am 27.05.1971, Seite 681
  • Neufassung des Flüchtlingshilfegesetzes
  • vom 15.05.1971

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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 11.03.2004 - 7 C 61.02

    Singularrestitution; Unternehmensvermögen; Wiederaufleben Unternehmensträger;

    Nach § 301 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl I S. 845) werden Leistungen aus dem Härtefonds und nach § 2 des Flüchtlingshilfegesetzes (FlüHG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 15. Mai 1971 (BGBl I S. 681), nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Häftlingshilfegesetzes (HHG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl I S. 838) sowie nach § 1 a Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes i.d.F. des Änderungsgesetzes vom 14. Januar 1998 (BGBl I S. 66) werden - z.T. bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen - Leistungen nach diesen Gesetzen nicht an Personen gewährt, die während der Herrschaft des Nationalsozialismus gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben.
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