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   BGBl. I 1972 S. 2029   

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BGBl. I 1972 S. 2029 (https://dejure.org/1972,6825)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1972 Teil I Nr. 115, ausgegeben am 28.10.1972, Seite 2029
  • Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung Seeschiffahrt - WOS -)
  • vom 24.10.1972

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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Bremen, 11.07.2002 - 3 TaBV 2/02

    Unwirksamkeit einer Betriebsratswahl; Übergangsvorschriften des

    Eine weitere Übergangsvorschrift enthält § 125 Abs. 3 BetrVG n.F. Danach findet auf Wahlen des Betriebsrats, die nach dem 28. Juli 2001 eingeleitet werden, die erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes vom 16. Januar 1972 (BGBl. I S. 49), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 16. Januar 1995 (BGBl. I S. 43), die zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes vom 24. Oktober 1972 (BGBl. I S. 2029), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 28. September 1989 (BGBl. I S. 1795) und die Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen vom 26. Juni 1995 (BGBl. I S. 871) bis zu deren Änderung entsprechende Anwendung.
  • LAG Bremen, 11.07.2002 - 3 TaBV 5/02

    Unwirksamkeit einer Betriebsratswahl; Übergangsvorschriften des

    Eine weitere Übergangsvorschrift enthält § 125 Abs. 3 BetrVG n.F. Danach findet auf Wahlen des Betriebsrats, die nach dem 28. Juli 2001 eingeleitet werden, die erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes vom 16. Januar 1972 (BGBl. I S. 49), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 16. Januar 1995 (BGBl. I S. 43), die zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes vom 24. Oktober 1972 (BGBl. I S. 2029), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 28. September 1989 (BGBl. I S. 1795) und die Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen vom 26. Juni 1995 (BGBl. I S. 871) bis zu deren Änderung entsprechende Anwendung.
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