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   BGBl. I 1973 S. 173   

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BGBl. I 1973 S. 173 (https://dejure.org/1973,8064)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1973 Teil I Nr. 18, ausgegeben am 09.03.1973, Seite 173
  • Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung - RöV)
  • vom 01.03.1973

Verordnungstext

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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Hamburg, 09.02.2011 - 4 Bs 9/11

    Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung bei Zweifeln an der

    Die Anwendung von Röntgenstrahlen auf den Menschen war bis zum Inkrafttreten der Röntgenverordnung von 1973 (BGBl. I S. 173) rechtlich nicht geregelt (BR-Drs 550/72, S. 1).
  • BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 37/90

    Ermächtigung zur Teilnahme und Widerruf der Beteiligung eines Krankenhausarztes

    Die Zweckmäßigkeit der Versorgung wird durch die Einhaltung der Richtlinien und der Verordnungen über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung ) vom 1. März 1973 (BGBl I 173) und vom 8. Januar 1987 (BGBl I 114) nicht unter allen Umständen gewährleistet.
  • BVerwG, 13.04.1983 - 7 B 25.82

    Prüfungsrechtlicher Beurteilungsspielraum - Rechtmäßigkeit des Staffindens der

    Für grundsätzlich bedeutsam hält die Beschwerde die Rechtssache, weil die Prüfungsordnung für Zahnärzte vom 26. Januar 1955 (BGBl. I S. 37) - ZPrüfO - in der Fassung der Verordnung vom 19. Juni 1964 (BGBl. I S. 417) - die späteren Änderungen durch die Verordnungen vom 22. April 1971 (BGBl. I S. 379) und 1. März 1973 (BGBl. I S. 173) sind für den vorliegenden Fall ohne Bedeutung - den prüfungsrechtlichen Beurteilungsspielraum verfahrensrechtlich "völlig ungezügelt" gelassen habe und deshalb gegen Art. 12 Abs. 1, 19 Abs. 4 und 20 Abs. 3 GG verstoße.
  • BSG, 21.03.1984 - 6 RKa 45/82

    Schiedsamt - Kassenzahnärztliche Vereinigung - Verfahrenshandlung - Anfechtung

    1. März 1973 (BGBl I 173) - entnommen.
  • VG Göttingen, 16.12.2011 - 2 B 269/11

    Unbestimmtes Alter; Bestimmung des Alters; forensische Altersbestimmung;

    Die Anwendung von Röntgenstrahlen auf den Menschen war bis zum Inkrafttreten der Röntgenverordnung von 1973 (BGBl. I S. 173) rechtlich nicht geregelt (BR-Drs 550/72, S. 1).
  • VGH Hessen, 24.01.1986 - 6 TH 2443/85

    Zuständigkeit des Fachbereichsrats für Zuteilung von Lehrveranstaltungen

    Für Studenten der Zahnmedizin ist der Nachweis notwendiger Lateinkenntnisse nach wie vor Voraussetzung für die Zulassung zur bahnärztlichen Vorprüfung und zur Zahnärztlichen Prüfung (§ 9 Abs. 3 in Verbindung mit § 26 Abs. 3 bzw. mit §§ 34 Abs. 1, 26 Abs. 3 der Prüfungsordnung für Zahnärzte vom 26. Januar 1955 in der Fassung der Röntgenverordnung vom 1. März 1973 <BGBl. I S. 173>) .
  • VG Schleswig, 20.09.1974 - 10 A 111/74
    Er ist verpflichtet, gemäß § 4 Abs. 2 der Röntgenverordnung vom 01.03.1973 (BGBl. I 173) binnen einer bestimmten, zunächst bis Herbst 1975 verlängerten Frist eine Bescheinigung der nach Landesrecht zuständigen Stelle darüber vorzulegen, daß er an einer Veranstaltung über Strahlenschutz bei der Anwendung von Röntgenstrahlen teilgenommen hat.
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