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   BGBl. I 1973 S. 461   

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BGBl. I 1973 S. 461 (https://dejure.org/1973,5300)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1973 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 24.05.1973, Seite 461
  • Verordnung über Preisangaben (Verordnung PR Nr. 3/73)
  • vom 10.05.1973

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BGH, 12.03.1981 - III ZR 92/79

    Sittenwidriger Teilzahlungs- oder Ratenkreditvertrag

    Insbesondere sind Vorschriften ergangen, die der Unterrichtung des Verbrauchers über den Inhalt der von ihm zu übernehmenden Verpflichtungen oder dem Schutz vor der übereilten Übernahme solcher Verpflichtungen dienen sollen (z.B. - bezogen auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses - durch die Preisangabenverordnung vom 10. Mai 1973 [BGBl I S. 461], durch die Makler- und Bauträgerverordnung idF der Bekanntmachung vom 11. Juni 1975 [BGBl I S. 1351] und durch die neue Regelung der §§ 1 b - 1 d AbzG, eingefügt durch das 2. Gesetz zur Änderung des Abzahlungsgesetzes vom 15. Mai 1974 [BGBl I S. 1169]).
  • BGH, 06.06.1991 - I ZR 291/89

    Nebenkosten - Vorsprung durch Rechtsbruch; Endpreis

    Die Preisangabenverordnung verfolgt demgemäß wie ihre Vorgängerinnen, die Preisauszeichnungsverordnung vom 18. September 1969 (BGBl. I S. 1733) und die Verordnung über Preisangaben vom 10. Mai 1973 (BGBl. I S. 461) das Ziel, die Position des Verbrauchers durch Gewährleistung eines optimalen Preisvergleichs zu stärken und damit zugleich eine entscheidende Voraussetzung für das Funktionieren der marktwirtschaftlichen Ordnung zu erfüllen (vgl. Abschn. A der Begründung zur Verordnung zur Regelung der Preisangaben, BAnz. 1985 S. 3730, abgedr. bei Gimbel/Boest, Die neue Preisangabenverordnung, S. 75).
  • BGH, 16.01.1980 - I ZR 25/78
    Sie ist der Meinung, daß das Inserat in der vorliegenden Form gegen §§ 1 und 3 UWG und gegen die Vorschriften der Verordnung über Preisangaben (VO PR Nr. 3/73) vom 10. Mai 1973 (BGBl I S. 461) - PreisangabenVO - verstoße.
  • BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvR 1249/81

    Verfassungswidrigkeit der Preisauszeichnungspflicht für den Handel

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist die Frage, ob die Preisangabenverordnung vom 10. Mai 1973 (BGBl I 461), soweit sie für den Bereich des Handels vorschreibt, daß die sichtbar ausgestellten oder vom Verbraucher unmittelbar entnehmbaren Waren durch Preisschilder oder Beschriftung auszuzeichnen sind, durch die gesetzliche Ermächtigung des § 2 Preisgesetz gedeckt ist.

    Diese Verordnung wurde ersetzt durch die am 1. Juli 1973 in Kraft getretene Verordnung über Preisangaben (Verordnung PR Nr. 3/73) vom 10. Mai 1973 (BGBl I 461) - PreisangabenVO -, die den bislang nur teilweise erfaßten Bereich der Dienstleistungen vollständig in die Pflicht zur Preisangabe einbezogen hat.

  • BGH, 04.03.1982 - I ZR 30/80

    Preisangaben - Immobilien - Preisangabenverordnung - Eigentumswohnung -

    Der Kläger, ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben die Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder gehört, hält diese Werbeanzeige für wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG, weil sie die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PreisangabenVO (Verordnung über Preisangaben - PR Nr. 3/73 - vom 10. Mai 1973, BGBl I Seite 461) erforderliche Angabe der Endpreise nicht enthalte.
  • BGH, 16.03.1979 - I ZR 39/77

    Werbung mit Preisen zuzüglich Mehrwertsteuer gegenüber Endverbrauchern - Gefahr

    Der Klageantrag war nach Fassung und Begründung von vornherein, jedenfalls aber im zweiten Rechtszug, auch darauf gerichtet, der Beklagten allgemein die Werbung mit Preisen "zuzüglich Mehrwertsteuer" zu verbieten, weil diese Art der Preisangabe gegen § 1 Abs. 1 der Verordnung über Preisangaben vom 10. Mai 1973 (BGBl I 461) und zugleich gegen § 1 UWG verstoße.

    Wie das Berufungsgericht nicht verkennt, verstößt die angegriffene Preisangabe gegen § 1 der Verordnung über Preisangaben vom 10. Mai 1973 (BGBl I 461).

  • BGH, 30.03.1988 - I ZR 209/86

    Qm-Preisangaben II; Werbung für Immobilien mit Quadratmeterpreisen

    Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 der am 1. Mai 1985 in Kraft getretenen Preisangabenverordnung vom 14. März 1985 (BGBl. I S. 580) hat der Kaufmann - so wie es auch schon nach der früheren Regelung geboten gewesen war (§ 1 Abs. 1 Satz 1 der Preisangabenverordnung vom 10. Mai 1973, BGBl. I S. 461) - den Endpreis anzugeben, wenn er Waren oder Leistungen anbietet (§ 1 Abs. 1 Satz 1, 1. Alternative) oder dafür unter Angabe von Einzelpreisen wirbt (2. Alternative).
  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81

    Sie sparen 4000,- DM

    Der klagende Verein, der nach seiner im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht geltenden Satzung sowohl der Förderung gewerblicher Interessen als auch der Wahrnehmung von Verbraucherinteressen dient, hat diese Anzeige als Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Satz 1 PreisangabenVO (Verordnung über Preisangaben - PR Nr. 3/73 - vom 10.5.1973, BGBl I S. 461) und als wettbewerbswidrig i.S. des § 1 UWG beanstandet, weil sie keine Angaben über den Endpreis der mit ihr zum Verkauf gestellten Fahrzeuge enthalte.
  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 75/81

    Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung

    Der klagende Verein, der nach seiner im Zeitpunkt der Mündlichen Verhandlung vor der Berufungsgericht geltenden Satzung sowohl der Förderung gewerblicher Interessen als auch der Wahrnehmung von Verbraucherinteressen dient, hat diese Anzeige als Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Satz 1 PreisangabenVO (Verordnung Über Preisangaben - PR Nr. 3/73 - vom 10.5.1973, BGBl I S. 461) und als wettbewerbswidrig i.S. des § 1 UWG beanstandet, weil sie keine Angaben über den Endpreis des mit ihr zum Verkauf gestellten Fahrzeugs enthalte.
  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 177/78

    Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages zur Finanzierung des Kaufs eines PKW -

    Das Kreditantragsformular weist nicht, wie es § 1 Abs. 4 der Verordnung über Preisangaben vom 10. Mai 1973 (BGBl I S. 461), in Kraft nach § 8 Abs. 1 der Verordnung seit dem 1. Juli 1973, vorsieht, den "effektiven Jahres zins" aus.
  • BGH, 29.06.1979 - III ZR 157/77

    Darlegungslast und Beweislast für die Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit des

  • BGH, 29.09.1988 - I ZR 218/86

    Wettbewerbswidrigkeit einer Katalogwerbung eines Optikers; Irreführende Angaben

  • BGH, 14.10.1982 - I ZR 81/81

    Prozessführungsbefugnis eines sowohl gewerblichen Interessen als auch

  • BGH, 08.07.1982 - III ZR 21/81

    Nichtigkeit eines Ratenkreditvertrages wegen Sittenwidrigkeit - Auffälliges

  • BGH, 17.01.1985 - III ZR 140/83
  • BGH, 07.07.1983 - I ZR 113/81

    Preisangaben in der Werbung von Liegenschaften - Pflicht zur Angabe des zu

  • BGH, 08.06.1982 - 1 StR 574/81

    Preisangaben - Verordnung über Preisangaben - Richtigkeit - Tatsächlicher

  • BGH, 17.01.1985 - III ZR 139/83
  • BGH, 09.11.1973 - I ZR 126/72

    Bewußter und planmäßiger Verstoß gegen wertneutrale Ordnungsvorschriften im

  • BGH, 07.05.1981 - III ZR 2/79

    Anspruch auf Zahlung rückständiger Beträge aus Kreditvertrag wegen Übernahme der

  • BGH, 13.11.1981 - I ZR 40/80

    Anwendbarkeit des § 1 Abs. 4 PreisangVO (Preisangabenverordnung) für Realkredite

  • OLG Stuttgart, 03.04.1981 - 1 Ss (25) 150/81

    Strafbarkeit der Werbung in einer Zeitungsanzeige für einen Realkredit ohne

  • BGH, 10.12.1987 - I ZR 213/85

    Analoge Anwendbarkeit des § 79 Abs. 2 S. 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz bei

  • BGH, 10.11.1978 - I ZR 43/77

    Verletzung des Gebots der Preisklarheit bei der Angabe gegenüber privaten

  • BGH, 02.06.1978 - I ZR 137/76

    Begriff des Angebots gegenüber gewerblichen Letztverbrauchern - Ausweisung der

  • BAG, 23.01.1980 - 5 AZR 943/77
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