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   BGBl. I 1976 S. 2585   

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BGBl. I 1976 S. 2585 (https://dejure.org/1976,3850)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 113, ausgegeben am 04.09.1976, Seite 2585
  • Verordnung über die Gewährung einer Produktionserstattung für Kartoffelstärke
  • vom 25.08.1976

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 24.07.2014 - 3 C 23.13

    Gemeinsame Agrarpolitik; Beihilfe; Ausgleichszahlung; Stärkekartoffeln; Erzeuger;

    Gemäß § 4a Abs. 1 Satz 1 der zwischenzeitlich außer Kraft getretenen Kartoffelstärkeprämienverordnung vom 25. August 1976 (BGBl I S. 2585) in der für das Wirtschaftsjahr 1995/96 geltenden Fassung vom 8. Dezember 1993 (BGBl I S. 2005) konnte sich ein Kartoffelerzeuger bei dem Antrag auf Gewährung der Ausgleichszahlung durch den Stärkehersteller, mit dem er einen Anbau- und Liefervertrag über zur Stärkeherstellung bestimmte Kartoffeln geschlossen hatte, vertreten lassen.
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LC 286/08

    Festsetzung von Zinsen auf einen Sanktionsbetrag

    Als besondere Vergünstigungen, die die Klägerin erhalten hat, kommen allein die auf Grundlage des Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1868/94 des Rates vom 27. Juli 1994 zur Einführung einer Kontingentierungsregelung für Kartoffelstärkeerzeugung (ABl. Nr. L 197 S. 4) in Verbindung mit § 4 Kartoffelstärkeprämienverordnung vom 5. September 1976 (BGBl. I S. 2585) in der für die Wirtschaftsjahre 1995/96 bis 1997/98 jeweils geltenden Fassung gewährten Prämien für Stärkehersteller in Betracht.
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LC 284/08

    Zinsbescheid nach Marktordnungsrecht (Stärkeherstellung)

    Als besondere Vergünstigungen, die die Klägerin erhalten hat, kommen allein die auf Grundlage des Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1868/94 des Rates vom 27. Juli 1994 zur Einführung einer Kontingentierungsregelung für Kartoffelstärkeerzeugung (ABl. Nr. L 197 S. 4) in Verbindung mit § 4 Kartoffelstärkeprämienverordnung vom 5. September 1976 (BGBl. I S. 2585) in der für die Wirtschaftsjahre 1995/96 bis 1997/98 jeweils geltenden Fassung gewährten Prämien für Stärkehersteller in Betracht.
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LC 285/08

    Zinsbescheid nach Marktordnungsrecht (Stärkeherstellung)

    Als besondere Vergünstigungen, die die Klägerin erhalten hat, kommen allein die auf Grundlage des Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1868/94 des Rates vom 27. Juli 1994 zur Einführung einer Kontingentierungsregelung für Kartoffelstärkeerzeugung (ABl. Nr. L 197 S. 4) in Verbindung mit § 4 Kartoffelstärkeprämienverordnung vom 5. September 1976 (BGBl. I S. 2585) in der für die Wirtschaftsjahre 1995/96 bis 1997/98 jeweils geltenden Fassung gewährten Prämien für Stärkehersteller in Betracht.
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