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   BGBl. I 1977 S. 1877   

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BGBl. I 1977 S. 1877 (https://dejure.org/1977,8999)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1977 Teil I Nr. 66, ausgegeben am 01.10.1977, Seite 1877
  • Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
  • vom 30.09.1977

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77

    Kontaktsperre-Gesetz

    Am 2. Oktober 1977 trat das vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossene Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz vom 30. September 1977 (BGBl. I S. 1877) in Kraft.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.1994 - 2 S 1449/94

    Abfallgebühr: keine Verpflichtung der Behörde zur Begründung des ausgeübten

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen der Überprüfung des sog. Kontaktsperrengesetzes zu § 33 EGGVG i.d.F. des Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz vom 30.9.1977 (BGBl. I, S. 1877) festgestellt, "daß ein Staatsbürger, in dessen Rechte eingegriffen wird, Anspruch darauf hat, die Gründe dafür zu erfahren".
  • BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 14/80

    Verteidigerhandeln und Standesrecht; Verlesen einer Erklärung im Rahmen eines

    Ein solcher Sachverhaltsirrtum kann unter Umständen auch in unzutreffenden Vorstellungen über die Auswirkungen des neuen Kontaktsperregesetzes (BGBl I 1977, S. 1877) auf den Prozeß bestanden haben, zumal dieses Gesetz erst am 30. September 1977 erlassen und vom 2. Oktober bis zur Fortführung der Hauptverhandlung am 6. Oktober 1977 auf den Angeklagten angewendet worden war.
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