Gesetzgebung
   BGBl. I 1977 S. 3103   

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BGBl. I 1977 S. 3103 (https://dejure.org/1977,9010)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1977 Teil I Nr. 92, ausgegeben am 30.12.1977, Seite 3103
  • Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
  • vom 22.12.1977

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 21.01.1983 - 6 C 206.81

    Unterschiedliche Bemessung der Stellenzulage für Strahlflugzeugführer mit der

    Durch Fernschreiben vom 18. Januar 1978 erklärte das Militärgeographische Amt nach Einsichtnahme in den Text des Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 22. Dezember 1977 (BGBl. I S. 3103) die Änderungsmeldung für ungültig, weil der Kläger als auf dem Flugzeugmuster Canberra eingesetzter Luftfahrzeugführer nicht zu dem Personenkreis gehöre, dem die durch dieses Gesetz erhöhte Stellenzulage zu zahlen sei.

    Die Auffassung des Berufungsgerichts, das Klagebegehren scheitere unabhängig von dem sachlichen Geltungsbereich der Pilotenlizenz des Klägers an Wortlaut und Sinn der Nr. 6 Abs. 1 Nr. 1 Vorbem. BBesO A/B in der hier anzuwendenden Fassung des § 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 22. Dezember 1977 (BGBl. I S. 3103) - F. 1977 -, ist unzutreffend.

    Dem Berufungsgericht ist allerdings einzuräumen, daß es die amtliche Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (BTDrucks. 8/1027, zu § 1 Nr. 2, S. 4) für sich betrachtet nahelegt, den Wortlaut der Nr. 6 Abs. 1 Nr. 1 Vorbem. BBesO A/B (F. 1977) so zu interpretieren, wie es in dem angefochtenen Urteil geschehen ist.

    Deswegen kann aus der amtlichen Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (BTDrucks. 8/1027) nicht geschlossen werden, der Gesetzgeber habe mit der Neufassung der Nr. 6 Abs. 1 Nr. 1 Vorbem. BBesO A/B durch dieses Gesetz zu der anfänglichen Regelung zurückkehren wollen, nach der nur eine mit dem sachlichen Geltungsbereich der Pilotenlizenz übereinstimmende Verwendung des Soldaten den Anspruch auf die Stellenzulage begründet.

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 29.09

    Stellenzulage für fliegendes Personal; sonstige ständige

    Durch das Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 22. Dezember 1977 (BGBl I S. 3103) wurde die Stellenzulage für Luftfahrzeugführer und Kampfbeobachter von ein- und zweisitzigen strahlgetriebenen Kampf- und Schulflugzeugen erhöht.

    Dies wurde ebenfalls damit begründet, dass die technische Entwicklung und das Fliegen solcher Flugzeuge sowie der Kampfauftrag im Laufe der letzten Jahre zu höheren Leistungsanforderungen und damit zu Funktionssteigerungen bei den Kampfbesatzungen geführt hätten (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes, BTDrucks 8/1027, S. 4).

  • BVerwG, 02.10.1978 - 6 P 11.78

    Angestellte - Beamtenstelle - Angestelltenstelle - Funktionsgleichwertigkeit -

    Das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) in der Fassung vom 23. Mai 1975 (BGBl. I S. 1174), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. Dezember 1977 (BGBl. I S. 3103) stellt es für die Bemessung der Besoldung und damit für die Einreihung in die einzelnen Besoldungsgruppen auf den Inhalt der dem Amt zugeordneten Funktionen, ihre Wertigkeit und auf die mit den Dienstaufgaben verbundene Verantwortung ab (vgl. § 14, § 20 Abs. 3 Satz 1, § 25, § 26 Abs. 3 Satz 1 BBesG).
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