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   BGBl. I 1978 S. 1177   

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BGBl. I 1978 S. 1177 (https://dejure.org/1978,8504)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1978 Teil I Nr. 45, ausgegeben am 09.08.1978, Seite 1177
  • Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
  • vom 03.08.1978

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG München, 12.01.2011 - 4St RR 171/10

    Kennzeichenmissbrauch: Strafbarkeit der Abgabe von Kurzzeitkennzeichen an Dritte

    17 Die Vorschriften der §§ 6b, 22a StVG wurden mit dem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 03.08.1978 (BGBl. I S. 1177) eingeführt.

    Nach der ausdrücklichen Intention des Gesetzgebers sollte damit insbesondere auch der Missbrauch von Fahrzeugkennzeichen für die Begehung von Straftaten bekämpft werden (vgl. BT-Drucks. 8/971 S. 1, 6, 8).

    § 22a StVG wurde als ergänzende Maßnahme zu § 22 StVG eingeführt, um auch die Vorbereitungshandlungen zum Kennzeichenmissbrauch im Sinne von § 22 StVG unter Strafe zu stellen (vgl. BT-Drucks. 8/971 S. 7, 8; in diesem Sinne auch Windhorst NZV 2003, 310, 311).

    § 22a StVG schützt das staatliche Zulassungswesen, indem er Verstöße gegen die Anzeigepflicht nach § 6b StVG unter Strafe stellt (vgl. BT-Drucks, 8/971 S. 8; Thiemer NZV 2009, 587, 589 f.; Windhorst NZV 2003, 310, 311 m.w.N.).

    Nicht unter die Anzeigepflicht fällt somit nur die bloße Herstellung von Zwischenprodukten (vgl. BT-Drucks. 8/971 S. 8).

  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verkehrsvorschriften - Befähigung -

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts, auf die es sein Urteil in erster Linie stützt und die vom Oberverwaltungsgericht Bremen (Urteil vom 9. Januar 1979 in VRS 56, 219 = DAR 1979, 338 f.) geteilt wird, macht das Fehlen der erforderlichen theoretischen Kenntnisse den Kraftfahrer "ungeeignet" im Sinne von § 4 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1952 (BGBl. I S. 837) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 3. August 1978 (BGBl. I S. 1177) - StVG - und führt gemäß dieser Vorschrift zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • BSG, 29.01.1992 - 9a RVs 4/90

    Nachteilsausgleich aG - Kind - Anfallsleiden

    Nach § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG (vom 19. Dezember 1952 - BGBl I 837 - / 3. August 1978 - BGBl I 1177 -) hat der Bundesminister für Verkehr Vorschriften über die Beschränkung des Haltens und Parkens zugunsten der Anwohner sowie über die Schaffung von Parkmöglichkeiten für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, insbesondere in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung oder ihrer Arbeitsstätte, zu erlassen.
  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 98.80

    Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts (vgl. auch BayVGH in VRS 61, 230 f.), auf die es sein Urteil in erster Linie stützt und die vom Oberverwaltungsgericht Bremen (Urteil vom 9. Januar 1979 in VRS 56, 219 = DAR 1979, 338 f.) geteilt wird, macht das Fehlen der erforderlichen theoretischen Kenntnisse den Kraftfahrer "ungeeignet" im Sinne von § 4 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1952 (BGBl. I S. 837) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 3. August 1978 (BGBl. I S. 1177) - StVG - und führt gemäß dieser Vorschrift zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 113.81

    Voraussetzungen zur Entziehung einer Fahrerlaubnis - Bestimmung des Begriffs

    Entgegen der Ansicht der Revision, die sich wesentlich auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom 9. Januar 1979 (VRS 56, 219 = DAR 1979, 338 f.) stützt (ebenso BayVGH in VRS 61, 230), macht das Fehlen der erforderlichen theoretischen Kenntnisse den Kraftfahrer "ungeeignet" im Sinne von § 4 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1952 (BGBl. I S. 837) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 3. August 1978 (BGBl. I S. 1177) - StVG - und führt gemäß dieser Vorschrift zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 39.80

    Fahrerlaubnis - Straftat - Vornahme exhibitionistischer Handlungen - Benutzung

    Danach ist "ungeeignet" im Sinne von § 4 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1952 (BGBl. I Seite 837) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 3. August 1978 (BGBl. I Seite 1177) - StVG - auch der Inhaber der Fahrerlaubnis, den die erforderlichen Kenntnisse der Verkehrsvorschriften fehlen.
  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 53.80

    Rechtsmittel

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts (vgl. auch BayVGH in VRS 61, 230 f.), auf die es sein Urteil in erster Linie stützt und die vom Oberverwaltungsgericht Bremen (Urteil vom 9. Januar 1979 in VRS 56, 219 = DAR 1979, 338 f.) geteilt wird, macht das Fehlen der erforderlichen theoretischen Kenntnisse den Kraftfahrer "ungeeignet" im Sinne von § 4 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1952 (BGBl. I S. 837) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 3. August 1978 (BGBl. I S. 1177) - StVG - und führt gemäß dieser Vorschrift zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • BVerwG, 04.03.1983 - 7 C 33.82

    Entziehung einer Fahrerlaubnis nach wiederholten Verstößen gegen

    Danach ist zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet im Sinne von § 4 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1952 (BGBl. I S. 837) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 3. August 1978 (BGBl. I S. 1177) - StVG - auch der Inhaber der Fahrerlaubnis, dem die erforderlichen Kenntnisse der Verkehrsvorschriften fehlen.
  • BVerwG, 04.03.1983 - 7 C 6.82

    Entziehung einer Fahrerlaubnis nach wiederholten Verstößen gegen

    Danach ist zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet im Sinne von § 4 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1952 (BGBl. I S. 837) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 3. August 1978 (BGBl. I S. 1177) - StVG - auch der Inhaber der Fahrerlaubnis, dem die erforderlichen Kenntnisse der Verkehrsvorschriften fehlen.
  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 19.79

    Entziehung der allgemeinen Fahrerlaubnis sowie der Fahrerlaubnis zur

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts (und des BayVGH in VRS 61, 230 f.), macht das Fehlen der erforderlichen theoretischen Kenntnisse den Kraftfahrer "ungeeignet" im Sinne von § 4 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1952 (BGBl. I S. 837) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 3. August 1978 (BGBl. I S. 1177) - StVG - und führt gemäß dieser Vorschrift zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
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