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   BGBl. I 1979 S. 132   

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BGBl. I 1979 S. 132 (https://dejure.org/1979,11411)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1979 Teil I Nr. 6, ausgegeben am 07.02.1979, Seite 132
  • Neufassung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
  • vom 01.02.1979

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Wird zitiert von ... (26)

  • FG Baden-Württemberg, 24.06.2020 - 2 K 705/20

    Steuerbefreiung einer Zugmaschine gemäß § 3 Nr. 7 Buchst. a KraftStG: Abgrenzung

    Durch das KraftStG in der Fassung vom 2. Januar 1961 (BGBl I 1961, 1) wurde die Voraussetzung der Steuerbefreiungsvorschrift der ausschließlichen Verwendung von u.a. Zugmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben inhaltlich unverändert in § 3 Nr. 6 KraftStG und durch KraftStG in der Fassung vom 1. Februar 1979 (BGBl I 1979, 132) in § 3 Nr. 7 KraftStG übernommen.
  • BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 14.84

    Gemeinsamen Zulassung eines Kfz auf die Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft -

    Nur vereinzelt wird dagegen an eine andere Rechtsstellung angeknüpft, z.B. in §§ 17 Abs. 1 und 27 Abs. 1 StVZO neben dem Halter auch an den Eigentümer sowie in § 7 Satz 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes i.d.F. vom 1. Februar 1979 (BGBl. I S. 132) an die Person, "für die das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist".
  • FG Nürnberg, 12.11.1996 - VI 174/96
    Das geltende Kraftfahrzeugsteuergesetz 1994 (BGBl I S. 1102) - KraftStG-; enthält - ebenso wie das vorangegangene Kraftfahrzeugsteuergesetz 1979 (BGBl I S. 132) - keine Definition der Begriffe "Pkw" und "Lkw".
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