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   BGBl. I 1981 S. 301   

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BGBl. I 1981 S. 301 (https://dejure.org/1981,15753)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1981 Teil I Nr. 13, ausgegeben am 25.03.1981, Seite 301
  • Mineralöl- und Branntweinsteuer-Änderungsgesetz 1981 - MinöBranntwStÄndG 1981 -
  • vom 20.03.1981

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

    (d) Aus der seit dem Jahre 1981 geltenden Besteuerung einiger technischer Alkohole (vgl. Art. 2 Ziffer 7 [§ 103b] des Mineralöl- und Branntweinsteuer-Änderungsgesetzes 1981 [MinöBranntwStÄndG 1981] vom 20. März 1981, BGBl I S. 301) zur Herstellung von Riech- und Schönheitsmitteln folgt nichts anderes.

    Auch in einer weiteren Entscheidung vom 2. Mai 1985 (BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats vom 2. Mai 1985 - 2 BvR 285/85 -, DB 1985, S. 1569 ) hat das Bundesverfassungsgericht keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen das Mineralöl- und Branntweinsteuer-Änderungsgesetz vom 20. März 1981 (BGBl I S. 301) erhoben, insbesondere keinen Kompetenzverstoß erkannt.

  • BFH, 26.06.1984 - VII R 79/83

    Bestimmung des Begriffs der Verbrauchsteuer - Rechtmäßigkeit des § 103b

    Gegen die daraus folgende Steuerfestsetzung erhob sie nach erfolglosem Einspruch Klage mit der Begründung, die der Steuerfestsetzung zugrunde liegende Vorschrift des § 103 b des Gesetzes über das Branntweinmonopol (BranntwMonG) - eingeführt durch Art. 2 Nr. 7 des Mineralöl- und Branntweinsteuer-Änderungsgesetzes vom 20. März 1981 - MinöBranntwStÄndG 1981 - (BGBl I 1981, 301) - verstoße gegen das Grundgesetz (GG).
  • BFH, 15.04.1987 - VII R 108/82

    Nachversteuerung einer bereits angemeldeten Mineralölsteuer auf Grund eines

    Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) meldete mit Steueranmeldungen vom 30. April 1981, die nach § 168 Satz 1 der Abgabenordnung (AO 1977) einer Steuerfestsetzung gleichstehen, aufgrund Art. 1 Abs. 2 Nr. 6 des Gesetzes zur Änderung des Mineralöl- und Branntweinsteuergesetzes 1981 (MinöBranntwStÄndG) vom 20. März 1981 (BGBl I 1981, 301) Mineralöle zur Nachversteuerung an und berechnete eine Steuer in der Gesamthöhe von 12 334, 80 DM.
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