Gesetzgebung
   BGBl. I 1981 S. 553   

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BGBl. I 1981 S. 553 (https://dejure.org/1981,8767)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1981 Teil I Nr. 25, ausgegeben am 02.07.1981, Seite 553
  • Staatshaftungsgesetz
  • vom 26.06.1981

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 23.05.2017 - VI ZR 261/16

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Vererblichkeit des Anspruchs auf

    aa) Der erkennende Senat hält daran fest, dass sich aus der Streichung des bis zum 30. Juni 1990 geltenden § 847 Abs. 1 Satz 2 BGB - ebenso wie aus der Streichung des § 34 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BGSG (Gesetz über den Bundesgrenzschutz in der Fassung vom 26. Juni 1981, BGBl. I S. 553, beide gestrichen durch Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches und anderer Gesetze vom 14. März 1990, BGBl. I S. 478) und des § 1300 Abs. 2 BGB (§ 1300 aufgehoben durch Art. 1 Nr. 1 Gesetz zur Neuordnung des Eheschließungsrechts vom 4. Mai 1998, BGBl. I S. 833) - kein Wille des Gesetzgebers ableiten lässt, den Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vererblich auszugestalten (Senatsurteil vom 29. April 2014 - VI ZR 246/12, BGHZ 201, 45 Rn. 14 ff.; BT-Drucks. 11/4415, S. 1, 4; kritisch Ludyga, ZUM 2014, 706 f.; Cronemeyer, AfP 2012, 10, 12).
  • BVerwG, 26.08.2010 - 3 C 35.09

    Amtshaftung; Staatshaftung; Amtsträger; Beliehener; Verwaltungshelfer;

    Auch nach § 12 Satz 2 des - vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 19. Oktober 1982 wegen der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes für nichtig erklärten (BVerfGE 61, 149) - Staatshaftungsgesetzes vom 26. Juni 1981 (BGBl I S. 553) sollte der Rückgriff gegen den hoheitlich handelnden Privaten bei jedem Verschulden offen stehen, soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist.
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Die Klägerinnen haben im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 2 letzter Halbs. VwGO in der Fassung des Staatshaftungsgesetzes vom 26. Juni 1981 (BGBl. I S. 553) ein berechtigtes Interesse an der von ihnen begehrten Feststellung, daß die durch Fristablauf erledigten streitbefangenen Verwaltungsakte vom 24. Oktober 1977 rechtswidrig gewesen sind.
  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 41.80

    Gerichtsvollzieher - Versetzung innerhalb Behörde - Abordnung innerhalb Behörde -

    Die Klage ist gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO in der Fassung des § 21 des Staatshaftungsgesetzes vom 26. Juni 1981 (BGBl. I S. 553) zulässig.
  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 524/82

    Haftung des Arbeitnehmers bei Verursachung von Schäden im Rahmen gefahrgeneigter

    Durch die in Bezug genommenen beamtenrechtlichen Regelungen wird vielmehr der Rechtszustand herbeigeführt, der dem Staatshaftungsgesetz vom 26. Juni 1981 (BGBl. I S. 553) ab 1. Januar 1982 entsprochen hätte, wenn dieses nicht vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden wäre (vgl. BVerfGE 61, 149).
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 34.88

    Feuchtigkeitsschäden an Gemeindestraße - Auf den (richterrechtlichen)

    Der Gesetzgeber hatte in § 3 Abs. 3 seines Staatshaftungsgesetzes vom 26. Juni 1981 (BGBl. I S. 553) eine vergleichbare Regelung der Kostenbeteiligung vorgesehen (vgl. BVerfGE 61, 149).
  • BGH, 12.03.1987 - III ZR 216/85

    Enteignungsgleicher Eingriff durch Vollzug eines verfassungswidrigen Gesetzes

    So sah § 5 Abs. 2 Satz 1 des für nichtig erklärten (BVerfGE 61, 149) Staatshaftungsgesetzes vom 26. Juni 1981 (BGBl I S. 553) eine Haftung für rechtswidrige Parlamentsgesetze nur vor, »wenn und soweit ein Gesetz dies bestimmt«.
  • BGH, 11.07.1985 - III ZR 62/84

    Unterbrechung der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs

    Daher sah das - inzwischen vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 61, 149) für nichtig erklärte - Staatshaftungsgesetz vom 26. Juni 1981 (BGBl. I S. 553) in § 13 Abs. 2 Satz 2 u. a. vor, daß die dreijährige Erlöschensfrist für Ansprüche auf Geldersatz (außer durch Erhebung der Ersatzklage) auch »durch den Gebrauch eines Rechtsbehelfs gegen die Pflichtverletzung« unterbrochen werden konnte und diese Unterbrechungswirkung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Rechtsbehelf fortdauerte.
  • BVerwG, 13.12.1991 - 8 C 8.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Verzinsung der Vorausleistung auf den

    Da Art. 2 des Gesetzes vom 18. August 1980 gemäß dessen Art. 14 Abs. 2 "gleichzeitig mit dem Staatshaftungsgesetz in Kraft" treten sollte, das Bundesverfassungsgericht jedoch das Staatshaftungsgesetz vom 26. Juni 1981 (BGBl. I S. 553) mangels Vereinbarkeit mit Art. 70 GG durch Urteil vom 19. Oktober 1982 - 2 BvF 1/81 - (BVerfGE 61, 149) für nichtig erklärt hat, sind die Regelungen des Art. 2 des Änderungsgesetzes einschließlich der Neufassung des § 236 AO nicht wirksam geworden.
  • VG Karlsruhe, 21.02.2008 - 6 K 2136/07

    Versäumnis der Landesfinanzverwaltung innerhalb der steuerlichen

    Der Folgenbeseitigungsanspruch, dessen vom Bundesgesetzgeber beabsichtigt gewesene einfachgesetzliche Normierung in einem Staatshaftungsgesetz vom 26. Juni 1981 (BGBl. I 1981, 553) aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.10.1982 (BVerfGE 61, 149) wegen Unvereinbarkeit mit Art. 70 GG nicht Bestandteil des geschriebenen Rechts geworden ist, erfasst aber nicht alle rechtswidrigen Folgen, die durch ein Tun oder Unterlassen der vollziehenden Gewalt eingetreten sind.
  • BSG, 13.05.1982 - 8 RK 34/81
  • BGH, 27.02.1998 - 2 ARs 37/98

    Zuständigkeit des Schiffahrtsgerichtes in Regensburg in Sachen umweltgefährdender

  • BVerwG, 12.10.1982 - 1 C 57.76

    Verbot der Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit - Beeinträchtigung der

  • VGH Bayern, 06.06.2011 - 12 C 11.961

    Sozialhilferecht Verwaltungsvollstreckung; Aufhebung eines (teilweise)

  • VG Münster, 11.07.2005 - 2 K 2096/02

    Richten eines "Bauvorbescheids" an das Land Nordrhein-Westfalen als öffentlichen

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.05.1990 - 10 L 177/89
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