Gesetzgebung
BGBl. I 1984 S. 942 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1984 Teil I Nr. 32, ausgegeben am 21.07.1984, Seite 942
- Gesetz über die Gewährung einer Vergütung für die Aufgabe der Milcherzeugung für den Markt
- vom 17.07.1984
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94
Recht der Landwirtschaft: Referenzmengenübergang bei Übertragung von …
Nach der auf dem Gesetz über die Gewährung einer Vergütung für die Aufgabe der Milcherzeugung für den Markt - MAVG - vom 17. Juli 1984 (BGBl I S. 942) beruhenden gleichnamigen Verordnung wird Erzeugern im Sinne des Art. 12 lit. c der VO (EWG) Nr. 857/84 auf Antrag eine Vergütung gewährt, wenn ihnen eine Anlieferungs-Referenzmenge nach § 3 MGV zusteht und wenn sie sich verpflichten, die Milcherzeugung binnen einer Frist von sechs Monaten nach Bewilligung der Vergütung endgültig aufzugeben (§ 1, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 MAVV). - BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 33.96
Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Einwilligung des Verpächters zur …
Seine Rechtsgrundlage bildete § 1 Abs. 1 b des Milchaufgabevergütungsgesetzes (MAVG) vom 17. Juli 1984 (BGBl I S. 942) i.d.F. des 2. Änderungsgesetzes vom 8. März 1990 (BGBl I S. 434) i.V.m. § 15 a der Milchaufgabevergütungsverordnung (MAVV) in der Neufassung vom 24. Juli 1987 (BGBl I S. 1699), diese geändert durch die Verordnung vom 14. März 1990 (BGBl I S. 471). - BVerwG, 18.04.1997 - 3 C 3.95
Verwaltungsprozeßrecht - Beschwer eines Beigeladenen
3.1.1 Diese Freisetzung beruht auf § 5 der Verordnung über die Gewährung einer Vergütung über die Aufgabe der Milcherzeugung für den Markt - MAAV - vom 20. Juli 1984 (BGBl I S. 1023) in ihrer ursprünglichen mit Wirkung vom 1. Juni 1984 geltenden Fassung, denn die Vergütung war auf der Grundlage des gleichnamigen Gesetzes - MAVG - vom 17. Juli 1984 (BGBl I S. 942) und der eben genannten, auf dieses Gesetz gestützten Verordnung bewilligt worden.
- BFH, 21.04.1994 - V R 122/91
Umsatzsteuer; für die Aufgabe der Milcherzeugung erhaltene Prämie
In dieser Entscheidung hat der BFH die einem Milcherzeuger nach dem Gesetz über die Gewährung einer Vergütung für die Aufgabe der Milcherzeugung für den Markt vom 17. Juli 1984 - MAVG - (BGBl I 1984, 942) und der Verordnung über die Gewährung einer Vergütung für die Aufgabe der Milcherzeugung für den Markt (Milchaufgabevergütungsverordnung - MAVV -, BGBl I 1987, 1699) gewährte Milchaufgabevergütung als Entgelt für die Aufgabe der Milchproduktion beurteilt. - BVerwG, 14.12.1994 - 3 B 49.94
Ermächtigung des Gesetzes über die Gewährung einer Vergütung für die Aufgabe der …
Es trifft zwar zu, daß die Ermächtigung des Gesetzes über die Gewährung einer Vergütung für die Aufgabe der Milcherzeugung für den Markt vom 17. Juli 1984 - BGBl I S. 942 - (MAVG) die dem Erzeuger bis zur Aufgabe der Milchproduktion zustehende Referenzmenge nicht ausdrücklich erwähnt. - BVerwG, 14.09.1994 - 3 B 39.94
Vorlage der Einwilligung des Betriebsverpächters durch den Betriebspächter beim …
Daß der Kläger, um die Voraussetzungen für die Gewährung einer Milchaufgabevergütgung zu erfüllen, einer schriftlichen Einwilligung des Verpächters bedurfte, ergibt sich aus § 15 c Abs. 3 MAW i.d.F. der 5. Änderungsverordnung vom 14. März 1990 - BGBl I S. 471 -, der auf der Grundlage von § 1 Abs. 2 und 3 MAVG vom 17. Juli 1984 - BGBl I S. 942 - erlassen worden ist.