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   BGBl. I 1985 S. 1137   

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BGBl. I 1985 S. 1137 (https://dejure.org/1985,11950)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1985 Teil I Nr. 33, ausgegeben am 27.06.1985, Seite 1137
  • Gesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Urheberrechts
  • vom 24.06.1985

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (30)

  • BGH, 06.12.2007 - I ZR 94/05

    Drucker und Plotter

    Mit der Ablichtung eines Werkstücks ist dessen fotomechanische Vervielfältigung im Wege der - unter dem einheitlichen Begriff der Reprographie zusammengefassten - Vervielfältigungstechniken der Fotokopie und der Xerokopie gemeint (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Urheberrechts vom 22.12.1983, BT-Drucks. 10/837, S. 1, 9 f., 19 ff.; BGH GRUR 2002, 246, 248 - Scanner; BGHZ 140, 326, 329 - Telefaxgeräte).

    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung führt die Vervielfältigungen durch Fotokopie und Xerokopie (die unter dem einheitlichen Begriff Reprographie zusammengefasst werden) sowie durch Kleinoffset oder Matrizen als Beispiele für die - seinerzeit vergütungsfreie, aber als regelungsbedürftig angesehene - Vervielfältigung von Druckwerken auf (BT-Drucks. 10/837, S. 9).

    In der Begründung des Gesetzentwurfs zu § 54 UrhG heißt es ausdrücklich, Absatz 2 führe die Vergütungspflicht für das reprographische Vervielfältigen von Druckwerken ein (BT-Drucks. 10/837, S. 17).

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 18/06

    PC

    aa) Mit der Ablichtung eines Werkstücks ist dessen fotomechanische Vervielfältigung im Wege der - unter dem einheitlichen Begriff der Reprographie zusammengefassten - Vervielfältigungstechniken der Fotokopie und der Xerokopie gemeint (vgl. Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Urheberrechts, BT-Drucks. 10/837, S. 1, 9 f., 19 ff.; BGH, Urt. v. 5.7.2001 - I ZR 335/98, GRUR 2002, 246, 248 = WRP 2002, 219 - Scanner; BGHZ 140, 326, 329 - Telefaxgeräte).
  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 9/95

    CB-infobank I

    Die Grenzen des privilegierten internen Gebrauchs des Vervielfältigungsstücks sind überschritten, wenn dieses (auch) zur Verwendung durch außenstehende Dritte bestimmt ist (v. Gamm, Urheberrechtsgesetz, § 54 Rdn. 10; Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, § 53 Rdn. 17; Katzenberger, GRUR 1973, 629, 633; Raczinski/Rademacher, GRUR 1989, 324, 327; Flechsig, ZUM 1996, 833, 839, 846; BT-Drucks. 10/837, S. 9; vgl. auch OLG Düsseldorf CR 1996, 728, 730).

    Der Gesetzgeber des Jahres 1985 hatte lediglich festgestellt, daß die Zahl der urheberrechtlich bedeutsamen Vervielfältigungen weit über das hinausgehe, was der Gesetzgeber vergütungsfrei habe zulassen wollen (BT-Drucks. 10/837, S. 10).

    Im übrigen jedoch heißt es in der Amtlichen Begründung zur Urheberrechtsnovelle 1985, daß für die Berechtigung zur Vervielfältigung "im wesentlichen am geltenden Recht" festgehalten werde (BTDrucks. 10/837, S. 11 unter I 4).

    Dem von der Revisionserwiderung hervorgehobenen Anliegen des Gesetzgebers "ein gut ausgebautes, schnell funktionierendes und wirtschaftlich arbeitendes Informationswesen" zu gewährleisten (BT-Drucks. 10/837, S. 20), steht die Wahrung der Urheberrechte im hier streitigen Umfang nicht entgegen.

    Der Gesetzgeber selbst hat bei der Begründung der Privilegierungstatbestände des § 53 UrhG und der Gerätevergütung nach § 54 UrhG keinen Zweifel daran gelassen, daß die zur persönlichen Nutzung geschaffene Vergünstigung nicht jede neue Nutzungsmöglichkeit zulasse, es sei vielmehr zu bedenken, daß ein Festhalten an bisherigen Regelungen zur teilweisen Aushöhlung des Urheberrechts führen könne (BT- Drucks. IV/270, S. 31 f.; BT-Drucks. 10/837, S. 9 ff.; auch Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der Urheberrechtsnovellen, 1985, BT-Drucks. 11/4929, S. 5; BT- Drucks. 11/5958, S. 4).

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 743/86

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsfreiheit der öffentlichen Wiedergabe

    Durch das am 1. Juli 1985 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Urheberrechts vom 24. Juni 1985 (BGBl. I S. 1137) erhielt § 52 UrhG folgende Fassung:.
  • BGH, 19.11.2015 - I ZR 151/13

    Urheberrechtsschutz: Höhe der Gerätevergütung; Vergütungspflicht bei

    Wäre die Vergütungshöhe an den Gerätepreis gebunden, ginge der allgemein zu beobachtende Preisrückgang bei Vervielfältigungsgeräten zu Lasten der Urheber, zumal sich neuartige Geräte oft durch eine höhere Leistungsfähigkeit auszeichnen (vgl. BGH, GRUR 2012, 1017 Rn. 34 - Digitales Druckzentrum; vgl. auch Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Urheberrechts, BT-Drucks. 10/837, S. 10 f. und 19).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Durch das Gesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Urheberrechts vom 24. Juni 1985 (BGBl. I S. 1137) wurden die genannten Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes geändert.
  • OLG Dresden, 28.11.2006 - 14 U 1071/06

    Wettbewerbswidrigkeit eines Online-Videorekorders wegen Jugendschutzverstoß

    Der Gesetzgeber selbst habe bei der Begründung der Privilegierungstatbestände des § 53 UrhG keinen Zweifel daran gelassen, dass die zur persönlichen Nutzung geschaffene Vergünstigung nicht jede neue Nutzungsmöglichkeit zulasse, es sei vielmehr zu bedenken, dass ein Festhalten an bisherigen Regelungen zur teilweisen Aushöhlung des Urheberrechts führen könne (BGH GRUR 1997, 459, 463 - CB-Infobank I, unter Hinweis auf BT-Drucks. IV/270, S. 31 f.; BT-Drucks. 10/837, S. 9 ff.; Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der Urheberrechtsnovellen, 1985, BT-Drucks. 11/4929, S. 5; BT-Drucks. 11/5958, S. 4).
  • OLG München, 15.12.2005 - 29 U 1913/05

    Vergütungspflicht von PCs; Höhe der angemessenen Vergütung

    Bei der Schaffung der Gerätevergütungspflicht durch das Gesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Urheberrechts vom 24.06.1985 (BGBl I. S. 1137) war die Möglichkeit digitaler Vervielfältigungen zwar möglicherweise technisch absehbar, aber praktisch bedeutungslos; PCs waren seinerzeit im Inland noch nicht verbreitet.

    Dieses Gesetz sollte - soweit für den Streitfall von Belang - der Veränderung der Nutzungsmöglichkeiten durch neue Techniken auf dem Gebiet der Reprografie Rechnung tragen (vgl. BT-Drucks. 10/837, S. 10).

    Zudem sollte die Vorschrift zur Vergütungspflicht alle nach § 53 UrhG angefertigte Vervielfältigungen regeln (vgl. BT-Drucks. 10/837, S.17), was einer Beschränkung der Vergütungspflicht auf bestimmte Arten der Vervielfältigung entgegensteht.

  • BGH, 12.12.1991 - I ZR 210/89

    Begriff der Veranstaltung

    Der von der Revision angeführte Bericht des Rechtsausschusses des Bundestages läßt einen solchen Schluß nicht zu; insbesondere nicht der von der Revision zitierte Satz, zur Erläuterung sei klarzustellen, "daß die durch den neuen Abs. 1 Satz 3 von der Vergütungspflicht freigestellten Werkwiedergaben keinem Erwerbszweck der Veranstalter im Sinne des Satzes 1 dienen" (BT-Drucks. 10/3360, S. 19 = UFITA 102 (1986), S. 169, 176).

    Dies gilt auch für die von der Revision angeführte Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf, in der es u.a. heißt, Veranstaltungen in Gemeinschaftsräumen von Justizvollzugsanstalten, insbesondere der Gemeinschaftsempfang von Rundfunk- und Fernsehsendungen, sollten von der Vergütungspflicht ausgenommen werden (BT-Drucks. 10/837, S. 27 = UFITA 102 (1986), S. 113, 116).

    Vielmehr sprechen der an verschiedenen Stellen betonte Ausnahmecharakter der Freistellung und der Hinweis darauf, daß der Kreis der privilegierten Veranstaltungen eng sei, für ein enges Verständnis des Veranstaltungsbegriffs (vgl. u.a. Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucks. 10/837, S. 14 = UFITA 96 (1983) , S. 107, 128; Stellungnahme des Bundesrats zum Regierungsentwurf, BT-Drucks. 10/837, S. 27 = UFITA 102 (1986) , S. 113, 116).

  • BGH, 09.10.2018 - KZR 47/15

    PC mit Festplatte III - Verbandsklage gegen eine Verwertungsgesellschaft auf

    Das Erfordernis, vorab die Schiedsstelle anzurufen, soll gewährleisten, dass vor einer solchen gerichtlichen Auseinandersetzung die sachkundige Schiedsstelle zu dieser Frage Stellung genommen hat (BT-Drucks. 10/837, S. 12).
  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 255/14

    Musik-Handy - Gerätevergütung für Mobilfunkgeräte mit eingebautem oder

  • BGH, 15.06.2000 - I ZR 231/97

    Schiedsstellenanrufung; Umfang der Berufungsbegründung

  • BVerwG, 17.06.2020 - 8 C 7.19

    Tarife für die Nutzung von Urheberrechten nur auf Grundlage der wahrgenommenen

  • OLG München, 27.10.2005 - 29 U 2151/05

    "CD-Kopierstationen"; Vergütungspflicht für CD-Kopierstationen; Höhe der

  • BVerfG, 20.10.1996 - 1 BvR 1282/91

    Keine Grundrechtsverletzung durch Vergütungspflicht für Betreiber von

  • BGH, 28.01.1993 - I ZR 34/91

    Readerprinter

  • BVerfG, 19.09.1996 - 1 BvR 1767/92

    Keine Grundrechtsverletzung durch Vergütungspflicht für Betreiber von

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 259/14

    Urheberschutz: Vergütungspflicht für sog. "Musik-Handys" nach altem Recht

  • BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96

    Privilegierung der GEMA im Zivilverfahren unbedenklich

  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 132/98

    Gesamtvertrag privater Rundfunk; gerichtlicher Ermessensspielraum bei der

  • BGH, 18.05.2017 - I ZR 21/16

    Anspruch auf Gerätevergütung bei Inverkehrbringen eines "Musik-Handys"

  • BVerfG, 23.03.1988 - 1 BvR 686/86

    Eigentumsrecht von Rundfunkanstalten

  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 38/96

    "CB-infobank II"; Verwertung von redaktionellen Beiträgen im Rahmen eines

  • BGH, 29.06.1989 - I ZR 179/87

    "Gesetzliche Vermutung"; Umfang der gesetzlichen Vermutung der

  • OLG Dresden, 28.11.2006 - 14 U 1070/06
  • BGH, 09.06.1994 - I ZR 23/92

    "Verteileranlage im Krankenhaus"; Übertragung von Hörfunksendungen geschützter

  • OLG München, 17.09.1998 - 6 U 3042/94

    Betreibervergütung

  • LG Stuttgart, 21.06.2001 - 17 O 519/00

    Vergütungspflicht für CD-Brenner

  • BGH, 31.01.1991 - I ZR 101/89

    "Gesetzliche Vermutung II"; Umfang der gesetzlichen Vermutung der

  • LG Frankfurt/Main, 01.09.1989 - 3 O 180/86

    Einordnung der ständig erfolgenden öffentlichen Musikwiedergaben von Rundfunk-

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