Gesetzgebung
   BGBl. I 1985 S. 1153   

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BGBl. I 1985 S. 1153 (https://dejure.org/1985,14965)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1985 Teil I Nr. 34, ausgegeben am 28.06.1985, Seite 1153
  • Gesetz zur leistungsfördernden Steuersenkung und zur Entlastung der Familie (Steuersenkungsgesetz 1986/1988 - StSenkG 1986/1988)
  • vom 26.06.1985

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (52)

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen

    Weitere Zusatzbeträge für Kinder, sogenannte Kinderadditive, waren im Fall des Steuerpflichtigen schon seit Inkrafttreten des Steuersenkungsgesetzes 1986/1988 vom 26. Juni 1985 (BGBl I S. 1153) nicht mehr vorgesehen.

    Dass die vom Bundesministerium behauptete spezielle Entlastungswirkung vom Gesetzgeber nicht bezweckt worden ist, ergibt sich zudem aus den Gesetzgebungsmaterialien des Steuersenkungsgesetzes 1986/1988 vom 26. Juni 1985 (BGBl I S. 1153; hierzu BTDrucks 10/2884, S. 100 ff.) und des Jahressteuergesetzes 1996 vom 11. Oktober 1995 (BGBl I S. 1250; hierzu BTDrucks 13/1558, S. 138 ff.).

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    In der Folgezeit wurde der Grundfreibetrag des § 32 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG mehrfach angehoben: für die Veranlagungszeiträume 1979 und 1980 auf 3.690 DM (Steueränderungsgesetz 1979 vom 30. November 1978 [BGBl I S. 1849]), für die Veranlagungszeiträume 1981 bis 1985 auf 4.212 DM (Steuerentlastungsgesetz 1981 vom 16. August 1980 [BGBl I S. 1381]), für die Veranlagungszeiträume 1986 bis 1987 auf 4.536 DM (Steuersenkungsgesetz 1986/1988 vom 26. Juni 1985 [BGBl I S. 1153]), für die Veranlagungszeiträume 1988 bis 1989 auf 4.752 DM (Steuersenkungs-Erweiterungsgesetz 1988 vom 14. Juli 1987 [BGBl I S. 1629]).
  • BFH, 19.06.2008 - III R 66/05

    Kindergeld: Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für

    Zweck der Vorschrift ist die Gleichstellung von Kindern, die noch erfolglos einen Ausbildungsplatz suchen, mit solchen Kindern, die bereits einen Ausbildungsplatz gefunden haben, da in typisierender Betrachtung davon ausgegangen werden kann, dass dem Kindergeldberechtigten auch in diesen Fällen regelmäßig Unterhaltsaufwendungen für das Kind erwachsen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Juli 2003 VIII R 79/99, BFHE 203, 94, BStBl II 2003, 843, sowie vom 7. August 1992 III R 20/92, BFHE 169, 159, BStBl II 1993, 103, unter Hinweis auf BTDrucks 10/2884, 102 f.).
  • BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84

    3. Parteispenden-Urteil

    Hierfür beträgt die tarifliche Einkommensteuer nach der Einkommensteuer-Grundtabelle für 1986 und 1987 (Anlage 3 zu Art. 1 Nr. 30 des Steuersenkungsgesetzes 1986/1988 vom 26. Juni 1985 - BGBl. I S. 1153 [1203]) 2827 DM.
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Vom Veranlagungszeitraum 1986 an wurde im Einkommensteuerrecht der Kinderfreibetrag auf 2.484 DM erhöht (§ 32 Abs. 6 EStG in der Fassung des Steuersenkungsgesetzes 1986/1988 vom 26. Juni 1985 [BGBl I S. 1153]).
  • BFH, 05.11.2015 - III R 17/14

    Entlastungsbetrag bei besonderer Veranlagung

    d) Diese Auslegung entspricht den Intentionen des Gesetzgebers, die er mit der Einführung der besonderen Veranlagung nach § 26c EStG ab dem Veranlagungszeitraum 1986 durch das Steuersenkungsgesetz 1986/1988 vom 26. Juni 1985 (BGBl I 1985, 1153) verfolgt hat; darauf hat das FG zu Recht hingewiesen.

    Nach der Gesetzesbegründung (BTDrucks 10/2884, S. 100 f.) sollte vermieden werden, dass Steuerpflichtige, für die der Lohnsteuerabzug nach der Lohnsteuerklasse II durchgeführt wurde, in Ausnahmefällen aufgrund der Eheschließung eine Nachzahlung zu leisten hatten; in die Lohnsteuerklasse II war der Haushaltsfreibetrag eingearbeitet (§ 38b Satz 2 Nr. 2 EStG a.F.).

  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 79/99

    Neues zum Kindergeld: Auslegung des Begriffs der Berufsausbildung

    Zweck der Vorschrift ist die Gleichstellung von Kindern, die noch erfolglos einen Ausbildungsplatz suchen, mit solchen Kindern, die bereits einen Ausbildungsplatz gefunden haben, weil typisierend davon auszugehen ist, dass in beiden Fällen die gleiche Unterhaltssituation der Eltern besteht (BTDrucks 10/2884, S. 102 f.; Greite in Korn, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 32 Rz. 50; Heuermann in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Kommentar, § 32 EStG Anm. 88; Jachmann in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 32 Rdnr. C 26; Kanzler in Herrmann/Heuer/ Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 32 EStG Anm. 103; Pust in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 32 EStG Anm. 421).
  • BFH, 22.03.1996 - III B 173/95

    Frage des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Rechtsbehelf gegen einen nach § 165

    Die beim BVerfG anhängigen Verfahren betreffen allerdings nicht unmittelbar die im Falle der Klägerin einschlägigen Besteuerungsgrundlagen - nämlich die gesetzliche Regelung des Kinderfreibetrages für ein Kind im Jahre 1991 durch § 32 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i. d. F. des Steuerreformgesetzes 1990 (BGBl I 1988, 1093) -, sondern eine lediglich rechtsähnliche Regelung - nämlich insbesondere die Festsetzung des Kinderfreibetrages für ein Kind im Jahre 1987 in § 32 Abs. 6 EStG i. d. F. des Steuersenkungsgesetzes 1986/1988 (BGBl I 1985, 1153) -.
  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 77/00

    Kindergeld - Zur Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG

    Dieser hat die Vorschrift durch das Gesetz zur leistungsfördernden Steuersenkung und zur Entlastung der Familie --StSenkG 1986/88-- vom 26. Juni 1985 (BGBl I 1985, 1153) deshalb in das EStG (damals: § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG 1986) eingefügt, weil in typisierender Weise davon ausgegangen werden kann, dass regelmäßig Unterhaltsaufwendungen für ein Kind erwachsen, das eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann (BTDrucks 10/2884, S. 102 f.).
  • BFH, 07.08.1992 - III R 20/92

    Kinderfreibetrag auch bei Übergangsleistungen aus § 11 SVG

    Denn der amtlichen Begründung des Gesetzentwurfs (BTDrucks 10/2884) sei zu entnehmen, daß ein Kind, das eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen könne, innerhalb des im Gesetz bezeichneten Lebensabschnittes stets berücksichtigt werden solle.

    Nach der amtlichen Begründung des Gesetzentwurfs (BTDrucks 10/2884) soll nämlich ein Kind, das das 16., aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet hat und eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann, stets berücksichtigt werden.

  • BFH, 08.06.1990 - III R 14/90

    Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrages für die Jahre 1986 bis 1988

  • BFH, 06.11.1987 - III B 101/86

    Höchstbetrag nach § 33 a Abs. 1 EStG für 1984 und 1985 verfassungsgemäß;

  • BFH, 25.07.1997 - VI R 123/95

    Geringe Unterhaltsleistung: Übertragung des Kinderfreibetrags

  • BFH, 22.08.1990 - III R 170/86

    Keine Kürzung des sog. Besucherfreibetrags bei nur zeitweiliger Erfüllung der

  • BFH, 26.08.2003 - VIII R 58/99

    Kindergeld; Fähigkeit zum Selbstunterhalt; schwerbehindertes,

  • BFH, 09.04.1997 - I R 124/95

    Zur Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei der Bewertung der

  • BSG, 07.08.1991 - 10 RKg 15/91

    Pflegekindschaftsverhältnis im Erwachsenenalter

  • BFH, 25.07.1997 - VI R 21/97

    Übertragung des Kinderfreibetrags

  • BFH, 16.11.1990 - III R 104/88

    Gewährung des Haushaltsfreibetrags nur bei tatsächlichem Abzug eines

  • BFH, 24.10.1997 - VI R 136/95

    Übertragung Kinderfreibetrag bei geringer Unterhaltsleistung

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1953/97

    Kinderexistenzminimum - Einkommensteuer - Veranlagungszeitraum

  • BGH, 24.02.1988 - IVb ZR 29/87

    Verpflichtung eines Elternteils zur Zustimmung einer anderweitigen Aufteilung des

  • BFH, 12.06.1986 - VI R 167/83

    Land- und forstwirtschaftliche Arbeiten - Wegebau - Arbeitnehmer - Fachkraft -

  • BFH, 30.06.1989 - III R 149/85

    Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Einkommensteuer

  • BFH, 07.07.1992 - VIII R 36/90

    Zeitliche Anwendbarkeit der Änderung des § 15 Abs. 1 EStG

  • BFH, 20.05.1992 - III B 100/91

    Grundfreibeträge gem. § 32 a Abs. 1 EStG verfassungsgemäß

  • BFH, 19.04.2007 - III R 85/03

    Kindergeld für Kind des Ehegatten nur bei zivilrechtlich wirksamer Ehe

  • FG Baden-Württemberg, 05.05.2014 - 6 K 2901/13

    (Zeitanteiliger Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der

  • FG Hessen, 01.06.1999 - 11 K 3309/96

    Anspruch auf Kinderfreibetrag wegen Pflegekindschaftsverhältnis bei einem

  • BFH, 08.05.1992 - III R 66/90

    Ansatz unschädlicher Beiträge gem. § 33a Abs. 1 S. 3 EStG

  • BSG, 12.07.1989 - 7 RAr 58/88

    Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte bei Höhe der Arbeitslosenhilfe

  • BFH, 09.03.1989 - VI R 94/88

    Kein Pflegekindschaftsverhältnis, wenn die mit dem Kind im Haushalt der

  • FG Baden-Württemberg, 23.09.2014 - 11 K 419/13

    Keine Ungleichbehandlung behinderter Kinder durch § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG

  • BSG, 09.09.1993 - 7 RAr 98/92

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Kinder in der Ausbildung

  • BVerwG, 13.09.1990 - 2 C 4.88

    Anspruch auf erhöhten Ortszuschlag - Obhuts- und Pflegeverhältnis zwischen Eltern

  • BSG, 05.12.1989 - 11 RAr 135/88

    Erhöhtes Arbeitslosengeld - Familienangehöriger - Ausland

  • FG Hamburg, 20.02.2018 - 6 K 135/17

    Kindergeld: Ausbildungswilligkeit im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c EStG

  • BFH, 02.08.1988 - III B 12/88

    Berücksichtigung des Mindestwerts des Unterhalts für Kinder bei der Minderung der

  • BFH, 22.09.1993 - X R 60/91

    Kein Baukindergeld bei besonderer Veranlagung nach § 26c EStG für im gemeinsamen

  • BFH, 05.07.1990 - III B 35/89

    Zum Pauschbetrag für Unterhalt anläßlich der besuchsweisen Aufnahme eines

  • BVerwG, 17.10.1991 - 2 C 30.89

    Besoldung - Pflegekindschaftsverhältnis - Pflegekindschaftsverhältnis zwischen

  • BFH, 25.04.1990 - X R 111/89

    Stichtag 29. Juli 1981 bei Steuerermäßigung nach § 34f Abs. 1 EStG i. d. F. des

  • FG Bremen, 20.12.1985 - I 132/85

    Verfassungsmäßigkeit des § 33a Abs. 2 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) a.F.;

  • BFH, 22.02.1991 - VI R 87/88

    Bescheinigung der Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte mit Ausnahme

  • FG Saarland, 08.06.2010 - 2 K 1516/08

    Nachweis der Ausbildungswilligkeit durch für die Familienkasse bestimmte, trotz

  • FG Sachsen-Anhalt, 01.03.2000 - 2 K 597/98

    Kindergeld bei Warten auf einen Ausbildungsplatz

  • BSG, 30.05.1996 - 10 RKg 8/94

    Verfassungsmäßigkeit der Kindergeldregelung für Berechtigte mit drei oder mehr

  • FG München, 03.05.2012 - 5 K 2572/10

    Kindergeld, Meldung als Arbeitsuchender bei der Agentur für Arbeit im Inland;

  • FG Düsseldorf, 06.08.1999 - 18 K 1963/99

    Warten auf einen Ausbildungsplatz bei Anmeldung bei einer weiterführenden Schule

  • BFH, 12.06.1991 - III R 106/89

    Eintragung des Kinderfreibetrages für ein Pflegekind auf der Lohnsteuerkarte des

  • FG Hessen, 22.03.1995 - 11 K 5447/92

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer; Hälftige Übertragung

  • FG Schleswig-Holstein, 30.08.2004 - 5 K 274/03

    Zum Anspruch auf Kindergeld für ein Ausbildungsplatz suchendes Kind, das einer

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