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   BGBl. I 1985 S. 2245   

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BGBl. I 1985 S. 2245 (https://dejure.org/1985,11908)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1985 Teil I Nr. 60, ausgegeben am 19.12.1985, Seite 2245
  • Neufassung der Spielverordnung
  • vom 11.12.1985

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Wird zitiert von ... (44)

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Entsprechend enthielt die Spielverordnung spielhallenbezogene Regelungen, die sich teilweise an die Aufsteller von Spielgeräten, teilweise aber auch an die Veranstalter von Spielen und an die Betreiber von Spielhallen richteten (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 2 Nr. 2, § 3 Abs. 2 und 3, §§ 3a und 4 SpielV i.d.F. der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1985, BGBl. I S. 2245, geändert durch Verordnung vom 24. April 2003, BGBl. I S. 547 und durch die 5. Verordnung zur Änderung der SpielV vom 17. Dezember 2005, BGBl. I S. 3495).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Entsprechend enthielt die Spielverordnung spielhallenbezogene Regelungen, die sich teilweise an die Aufsteller von Spielgeräten, teilweise aber auch an die Veranstalter von Spielen und an die Betreiber von Spielhallen richteten (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 2 Nr. 2, § 3 Abs. 2 und 3, §§ 3a und 4 SpielV i.d.F. der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1985, BGBl. I S. 2245, geändert durch Verordnung vom 24. April 2003, BGBl. I S. 547 und durch die 5. Verordnung zur Änderung der SpielV vom 17. Dezember 2005, BGBl. I S. 3495).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89

    Bauplanungsrecht: Begriff der betrieblichen Einheit bei bloßer Belegenheit zweier

    Hierzu wird eine Spielhalle mit einer Grundfläche von 98 qm regelmäßig nicht gehören; denn sie hält sich hinsichtlich ihrer Größe noch im mittleren Bereich der Spielhallen mit Geldspielgeräten (vgl. § 3 Abs. 2 der Spielverordnung vom 11. Dezember 1985, BGBl. I S. 2245).
  • BVerwG, 18.03.1991 - 1 B 30.91

    Gewerberecht: Begriff der Schank- oder Speisewirtschaften i.S. des § 1 Abs. 1 Nr.

    Das Berufungsgericht hat die Auffassung vertreten, der beschriebene Getränkeausschank sei keine Schankwirtschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Spielverordnung in der Fassung vom 11. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2245) - SpielV -, in der ein Geldspielgerät aufgestellt werden dürfe.
  • BFH, 01.02.2007 - II B 51/06

    Hamburgisches Spielvergnügungsteuergesetz verfassungsgemäß

    bb) Wie der BFH in seinem Urteil in BFH/NV 2006, 1354 näher dargelegt hat, stehen die in § 13 SpielV in der bis Ende 2005 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1985 (BGBl I 1985, 2245, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 24. April 2003, BGBl I 2003, 547) enthaltenen Anforderungen an Geldspielgeräte, insbesondere die Begrenzung des Einsatzes für ein Spiel, die Mindestdauer der Spiele und der Mindestbetrag der Summe der Gewinne der erforderlichen Abwälzbarkeit der Steuer auf die Spieler nicht entgegen.
  • FG Hamburg, 26.04.2005 - VII 293/99

    Spielgerätesteuer: Vorlagebeschluss an das BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der

    Ab dem 1.1.1997 war die gemäß § 7 Spielverordnung (vom 6.2.1962, BGBl. I 153 in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.12.1985, BGBl. I 2245, zuletzt geändert am 24.3.2003, BGBl. I 547, 550) zulässige Aufstelldauer von 48 Monaten abgelaufen, sodass alle aufgestellten und in Betrieb befindlichen Geldspielgeräte mit manipulationssicheren Zählwerken ausgestattet sein mussten.

    Eine solche Überwälzbarkeit der Spielgerätesteuer auf den Benutzer ist auch vor dem Hintergrund gegeben, dass die Spielverordnung (in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.12.1985, BGBl. I, 2245, zuletzt geändert am 24.3.2003, BGBl. I, 547, 550) für den Betrieb von Geldspielgeräten bestimmte Vorgaben hinsichtlich der maximalen Anzahl von Geldspielgeräten pro Spielhalle, der maximalen Höhe des Einsatzes pro Spiel, der Spieldauer und der Gewinnquote enthält.

  • BVerwG, 22.10.1991 - 1 C 25.90

    Gewerberecht: Berechnung der Grundfläche einer Spielhalle

    Zur Begründung führte er aus, die anrechenbare Grundfläche der Spielhalle betrage lediglich 136, 75 qm, da die erwähnten besonderen Bereiche nach § 3 Abs. 2 Satz 2 der Spielverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2245) - SpielV - als "Nebenräume" außer Ansatz bleiben müßten; danach seien in der Spielhalle nur neun Geldspielgeräte zulässig.

    Bundesrechtlicher Maßstab für die angefochtene Entfernungsanordnung ist § 3 Abs. 2 der Spielverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2245) - SpielV -, Danach darf in einer Spielhalle je 15 qm Grundfläche höchstens ein Geld- oder Warenspielgerät aufgestellt werden.

  • BVerwG, 22.10.1991 - 1 C 1.91

    Gewerberecht: Regelungsumfang einer Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Abs. 3

    An dieser Funktion der Bestätigung, Klarheit in bezug auf die Geeignetheit des Aufstellungsortes im Sinne der §§ 1 und 2 SpielV zu schaffen, hat sich durch die Neufassung der Spielverordnung im Jahre 1985 (Bekanntmachung vom 11. Dezember 1985, BGBl. I S. 2245), durch die die zulässige Zahl der Geräte in einer Spielhalle an einen Flächenmaßstab gebunden wurde, nichts geändert; denn die §§ 1 und 2 SpielV sind damals in ihrer alten Fassung (Bekanntmachung vom 28. November 1979, BGBl. I S. 1992) beibehalten worden.
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 7.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Entsprechend enthielt die Spielverordnung spielhallenbezogene Regelungen, die sich teilweise an die Aufsteller von Spielgeräten, teilweise aber auch an die Veranstalter von Spielen und an die Betreiber von Spielhallen richteten (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 2 Nr. 2, § 3 Abs. 2 und 3, §§ 3a und 4 SpielV i.d.F. der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1985, BGBl. I S. 2245, geändert durch Verordnung vom 24. April 2003, BGBl. I S. 547 und durch die 5. Verordnung zur Änderung der SpielV vom 17. Dezember 2005, BGBl. I S. 3495).
  • BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 54.88

    Verfassungsmäßigkeit des § 33f Abs. 1 Nr. 1 GewO - Geltungsumfang des § 3 Abs. 3

    Die Übergangsvorschrift des § 3 Abs. 3 Satz 2 der Spielverordnung in der Fassung vom 11. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2245) hält sich im Rahmen der Ermächtigung des § 33 f Abs. 1 Nr. 1 GewO und verstößt auch sonst nicht gegen höherrangiges Recht.

    Die Auflage stützt sich auf § 3 Abs. 3 Satz 2 der Spielverordnung in der Fassung vom 11. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2245) - SpielV -, wonach in Spielhallen, die in räumlichem Zusammenhang betrieben werden, die Anzahl der insgesamt aufgestellten Geld- oder Warenspielgeräte nicht erhöht werden darf.

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 5.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 8.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 8.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

  • OVG Hamburg, 04.03.2005 - 1 Bf 215/04

    Zulässigkeit von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit; "Fun-Games"

  • BFH, 01.02.2007 - II B 58/06

    Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetzes

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2006 - 2 LB 11/04

    Bruttokasse, erdrosselnde Wirkung, Gewinnmöglichkeit, Rückwirkung,

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 14 S 2251/02

    Bauartzulassungswidrige Umrüstung von Geldmünzen auf Wertmarken

  • BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 17.87

    "Optische Sonderung" als Voraussetzung der selbständigen Erlaubnisfähigkeit

  • FG Hamburg, 26.08.2010 - 2 K 6/09

    Spielvergnügungsteuer: Ist das Hamburgische Spielvergnügungsteuergesetz

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.1995 - 14 S 779/94

    Sperrzeit für Spielhallenbetrieb: Bestimmtheit einer Verordnungsermächtigung;

  • OVG Hamburg, 14.11.2002 - 2 Bf 700/98

    Genehmigung für die Einrichtung einer Spielhalle; Vereinbarkeit mit einer

  • BVerwG, 23.01.1996 - 1 C 7.95

    Gewerberecht: Regelung der Aufstellung von Geld- oder Warenspielgeräten innerhalb

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.1990 - 4 A 944/89

    Gewerberecht: Begriff der Nebenräumen i.S. von § 3 Abs. 2 S. 2 SpielV

  • VG Leipzig, 13.02.2008 - 1 K 1460/06
  • FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 187/06

    Ist das Hamburgische Spielvergnügungssteuergesetz verfassungsgemäß?

  • BVerwG, 08.05.1990 - 1 B 177.89

    Vorübergehende Schließung einer Spielhalle in einem Spielhallenkomplex

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2001 - 6 A 11301/99
  • BVerwG, 02.03.1989 - 1 B 24.89

    Gewerbeordnung - Spielhalle - Gewinnspielgerät - Aufstellerlaubnis

  • FG Bremen, 18.08.2010 - 2 K 19/10

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 VergnStG BR a.F. in Hinblick auf Art. 3 Abs.

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.08.2009 - 2 LB 38/08

    Abwälzbarkeit; Automatensteuer; Vergnügungssteuer; erdrosselnde Wirkung

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.10.1994 - 1 L 145/93

    Spielhalle; Kerngebiet; Feststellungsinteresse; Schadensersatzanspruch

  • FG Hamburg, 09.10.2009 - 2 K 142/09

    Spielgerätesteuer: Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

  • FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 190/06

    Ist das Hamburgische Spielvergnügungssteuergesetz verfassungsgemäß?

  • FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 191/06

    Ist das Hamburgische Spielvergnügungssteuergesetz verfassungsgemäß?

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.1992 - 2 L 107/91
  • VG Köln, 17.09.2008 - 23 K 4340/07

    Rechtmäßigkeit eines Vergnügungssteueränderungsbescheids gegenüber einem

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.1994 - 14 S 563/94

    Zur Anzahl von Spielgeräten in Gastwirtschaften

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2006 - 1 N 15.04

    Rechtmäßigkeit einer zeitlichen Beschränkung der Zulassungsdauer und der

  • FG Hamburg, 01.02.1995 - VII 56/94

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Spielgerätesteuer; Eröffnung des

  • VG Gelsenkirchen, 09.07.2008 - 10 K 2870/07

    Spielhalle, Geldspielgeräte, Vergnügungsstätte, Kerngebietstypik, Mischgebiet,

  • VG Hannover, 24.01.2007 - 11 A 3724/05

    Spielhallenerlaubnis

  • VGH Baden-Württemberg, 08.08.1990 - 3 S 975/90

    Zur Streitwertbemessung im Zusammenhang mit Baugenehmigungsbegehren für eine

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1990 - 5 S 2089/89

    Zur Streitwertberechnung bei baurechtlicher Zulassung von Spielhallen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.1993 - 1 S 175/93

    Beweiswirkung öffentlicher Urkunden, Rechtsmittel, Beschwerdeausschluß,

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