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   BGBl. I 1985 S. 479   

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BGBl. I 1985 S. 479 (https://dejure.org/1985,14994)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1985 Teil I Nr. 13, ausgegeben am 06.03.1985, Seite 479
  • Neufassung des Bundesbeamtengesetzes
  • vom 27.02.1985

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97

    Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung

    Seine Versetzung in den Ruhestand sei verfahrensfehlerfrei und gemäß § 42 Abs. 1 i.V.m. § 44 BBG in der Fassung vom 27. Februar 1985 (BGBl I S. 479) rechtmäßig.

    Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der streitigen Versetzung des Klägers in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit hat das Berufungsgericht zwar den zutreffenden Begriff der Dienstunfähigkeit im Sinne von § 42 BBG in der hier anzuwendenden Fassung vom 27. Februar 1985 (BGBl I S. 479) - BBG a.F. zugrunde gelegt.

  • BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84

    Politische Treuepflicht - Aktive Parteibetätigung - Vereinbarkeit mit Verfassung

    Zutreffend hat das Bundesdisziplinargericht angenommen, daß der Beamte durch seine Aktivitäten in der NPD die ihm als Beamter obliegenden Pflichten verletzt und deshalb ein Dienstvergehen im Sinne des § 77 Abs. 1 Satz 1 Bundesbeamtengesetz - BBG - jetzt gültig in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1985 (BGBl. I S. 479) begangen hat.
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Bei der Beurteilung, in welcher Weise Ehegatten, die beide im öffentlichen Dienst teilzeitbeschäftigt sind, gegenüber anderen im öffentlichen Dienst beschäftigten Ehegatten ungleich behandelt werden, ist davon auszugehen, daß eine Teilzeitbeschäftigung grundsätzlich nur bis zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit bzw. des regelmäßigen Dienstes bewilligt werden kann; dies sehen die §§ 44 a Abs. 1 Nr. 1, 48 a Abs. 1 Nr. 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes ( BRRG ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1985 (BGBl. I S. 462), §§ 72 a Abs. 1 Nr. 1, 79 a Abs. 1 Nr. 1 des Bundesbeamtengesetzes ( BBG ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1985 (BGBl. I S. 479) und § 48 a Abs. 1 Nr. 1 des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung vom 25. Juli 1984 (GBl. I S. 998) sowie die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften (vgl. z. B. § 6 a LRiG NW, §§ 78 b Abs. 1, 85 a Abs. 1 LBG NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1984 (GVBl. S. 800)) übereinstimmend vor.
  • BVerwG, 20.02.2002 - 1 D 19.01

    Beamter des mittleren Dienstes (Bundesvermögensverwaltung); Vermittlung einer von

    Nach § 70 Satz 1 BBG in der bis zum 19. August 1997 geltenden Fassung vom 27. Februar 1985 (BGBl I S. 479; vgl. dazu das Änderungsgesetz vom 13. August 1997, BGBl I S. 2038, 2041) darf ein Beamter Belohnungen oder Geschenke in Bezug auf sein Amt nur mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde annehmen.
  • BGH, 18.06.2020 - III ZR 258/18

    Sorgen eines Dienstverpflichteten von sich aus für eine Vertragsgestaltung bei

    Dazu gehören über §§ 64, 69 BBG [1985] (in der Bekanntmachung der Neufassung des Bundesbeamtengesetzes vom 27. Februar 1985, BGBl. I S. 479) beziehungsweise §§ 97, 104 BBG [2009] (in der Fassung des Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Dienstrechts vom 5. Februar 2009, BGBl. I S. 160) auch die Vorschriften der Bundesnebentätigkeitsverordnung (BNV).
  • BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 19.99

    Auflage, Zustimmung zur Annahme eines Geschenkes durch einen Beamten unter einer

    Nach Satz 1 der ursprünglichen Fassung (zuletzt Bekanntmachung vom 27. Februar 1985, BGBl I S. 479) durfte der Beamte, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, Belohnungen oder Geschenke in bezug auf sein Amt nur mit Zustimmung der obersten oder der letzten obersten Dienstbehörde annehmen.
  • BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84

    Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf im Vorbereitungsdienst bei nicht

    Gemäß § 32 Abs. 2 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes - BBG -, jetzt unverändert gültig in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1985 (BGBl. I S. 479), soll dem Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst Gelegenheit gegeben werden, den Vorbereitungsdienst abzuleisten und die Prüfung abzulegen.
  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 25.82

    Revision - Vertretungsbefugnis - Beiladung

    Bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis ist dies der für den Dienstbereich des Beamten jeweils zuständige Bundesminister als oberste Dienstbehörde (§ 3 Abs. 1, § 174 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes - BBG -, jetzt gültig in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1985 <BGBl. I S. 479>, § 29 Abs. 3 Satz 2 BBesG).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 4 S 676/01

    Arbeitszeitkonto - Jahresarbeitszeitsoll - Arbeitszeitgutschriften -

    Für die Beurteilung der vom Kläger als Beamten im Jahre 1998 zur Erfüllung seiner Dienstpflichten zu erbringenden Arbeitszeit sind allein § 72 des Bundesbeamtengesetzes in der hier maßgebenden Fassung der Bekanntmachung vom 27.02.1985 (BGBl. I S. 479, zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 06.08.1998 ) - BBG -, die Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten (Arbeitszeitverordnung - AZV) in der hier maßgebenden Fassung vom 24.09.1974 (BGBl. I S. 2356; zuletzt geändert durch die Zehnte ÄndVO vom 16.12.1996 ), die Verordnung zur Regelung der Arbeitszeit der der Deutschen Bahn AG zugewiesenen Beamten des Bundeseisenbahnvermögens (Eisenbahnarbeitszeitverordnung -EAZV) vom 29.01.1997 (BGBl. I S. 178) und ergänzend die Dienstdauervorschrift für die der Deutschen Bahn AG zugewiesenen Beamten des Bundeseisenbahnvermögens (DDV-DB AG; Stand Januar 1998) heranzuziehen.
  • BVerwG, 08.06.2005 - 1 D 3.04

    Lauf der Berufungsfrist; Urteilszustellung an Beamten und Verteidiger;

    18 b) Der Schwerpunkt des festgestellten einheitlichen Dienstvergehens (§ 77 Abs. 1 Satz 1 BBG) liegt darin, dass der Beamte durch die Annahme der mit dem Besuch der "Sail" im Jahr 1995 verbundenen Sachleistungen, vor allem aber durch die Annahme der Geldleistungen in Höhe von ungefähr 6 000 DM vorsätzlich gegen das Verbot der Geschenkannahme gemäß § 70 Satz 1 BBG in der bis zum 19. August 1997 geltenden Fassung vom 27. Februar 1985 (BGBl I S. 479) verstieß.
  • BVerwG, 09.11.1999 - 1 D 76.97

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter des höheren Dienstes und Lehrer an

  • VerfGH Bayern, 13.12.1995 - 17-V-92

    Bestimmung der Rechtsnatur bundesrechtlicher Beihilfevorschriften; Versagung der

  • OVG Saarland, 08.01.2020 - 1 A 141/19

    Anerkennung von Ausbildungszeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten; maßgeblicher

  • BVerwG, 20.08.1993 - 8 C 9.92

    Zivildienst - Geistliches Hauptamt - Lebensunterhalt - Weltliche Berufstätigkeit

  • BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 19/86

    Mehrarbeitszuschlag - Arbeitszeitdauer - Arbeitslosigkeit

  • OVG Sachsen, 21.12.1999 - 2 S 159/97

    Vereinbarkeit einer landesrechtlichen Regelung mit dem Einigungsvertrag;

  • OVG Sachsen, 11.03.2010 - 2 A 145/09

    Nebentätigkeit, Ablieferungspflicht, Verjährung, unzulässige Rechtsausübung

  • OVG Niedersachsen, 03.06.2003 - 5 LB 243/02

    Beamter Hinzuverdienst; Ermessen; Fortsetzungsfeststellungsklage; Sonderurlaub;

  • ArbG Düsseldorf, 19.04.2013 - 11 Ca 5757/12

    Stichwörter: Dienstordnungsangestelltenverhältnis, Entlassung auf Verlangen,

  • OVG Thüringen, 16.11.1999 - 2 KO 219/97

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten

  • OVG Thüringen, 01.06.1995 - 2 EO 193/94

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Rücknahme der Ernennung

  • BVerwG, 24.11.1999 - 1 D 7.98

    Pflichtwidrige Verknüpfung dienstlicher und privater Interessen zu eigennützigen

  • FG Baden-Württemberg, 17.03.1998 - 1 K 92/94

    Annahme einer vorübergehenden Auswärtstätigkeit bei einer für fünf Jahre

  • OVG Thüringen, 24.02.1994 - 2 B 90/92

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Rücknahme eines

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.1994 - 4 S 2757/92

    Versetzung eines Beamten in Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Durchführung

  • VG München, 10.07.2009 - M 21 K 08.4734

    Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis als Dienstanfänger bei früherem

  • VG Gera, 24.05.1995 - 1 K 333/94

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Entlassung wegen mangelnder

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