Gesetzgebung
   BGBl. I 1986 S. 1239   

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BGBl. I 1986 S. 1239 (https://dejure.org/1986,16305)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 39, ausgegeben am 07.08.1986, Seite 1239
  • Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
  • vom 24.07.1986

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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 29.05.1991 - 9a/9 RVs 11/89

    Anwendung von § 44 Abs. 1 und 4 SGB X nur bei Verwaltungsakten über die Gewährung

    Zum vereinfachten Beweis für das Ausmaß seiner Behinderungen als Grund für außergewöhnliche Belastungen, die er gegenüber dem FinA geltend machen will, begehrt er eine entsprechende Entscheidung der Versorgungsbehörde und einen darauf beruhenden Ausweis (§§ 33, 33b Abs. 1 bis 3 EStG, § 65 Abs. 1 Nr. 1 EStDV, jetzt idF der Bek vom 24. Juni 1986 - BGBl I 1239/18. Dezember 1989 - BGBl I 2212).
  • BFH, 24.11.1992 - IX R 138/89

    Keine Verteilung von Erhaltungsaufwendungen auf Zeiträume vor dem 1.1.1987

    Nach Abs. 2 der Vorschrift in der für das Streitjahr geltenden Fassung (vom 24. Juli 1986, BGBl I 1986, 1239, BStBl I 1986, 399) ist, wenn ein Gebäude während des Verteilungszeitraums veräußert oder in ein Betriebsvermögen eingebracht wird, der noch nicht berücksichtigte Teil des Erhaltungsaufwands im Jahr der Veräußerung oder der Überführung in das Betriebsvermögen als Werbungskosten abzusetzen.
  • FG Baden-Württemberg, 05.05.1998 - 1 K 60/94

    Steuerlicher Abzug für Aufwendungen für die Installation einer elektrischen

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