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   BGBl. I 1986 S. 2040   

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BGBl. I 1986 S. 2040 (https://dejure.org/1986,13059)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 26.11.1986, Seite 2040
  • Erstes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
  • vom 18.11.1986

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 28.10.2009 - 6 C 31.08

    Filmtheater; Neuerrichtung; Strukturverbesserung; Multiplexkino.

    Die Neuerrichtungsförderung wurde durch das Erste Änderungsgesetz vom 18. November 1986, BGBl I S. 2040, eingeführt.

    Gedacht war dabei vor allem an Orte, in denen früher ein Kino bestanden hatte, das später aber eingestellt worden war, oder sonstige "kinolose" Orte, die vom nächsten Ort oder Ortsteil mit Kino unzumutbar weit entfernt waren (vgl. BTDrucks 10/5448 S. 15).

    Ausgangspunkt ist dabei die Feststellung, dass sich die Lage der deutschen Filmtheater bis 1984 stark verschlechtert hat und die Zahl der Kinobesucher auf den niedrigsten Stand seit 1949 gesunken war (BTDrucks 10/5448 S. 9).

  • BVerwG, 28.10.2009 - 6 C 32.08

    Keine Kinoförderung bei drohendem Verdrängungswettbewerb

    20 Die Neuerrichtungsförderung wurde durch das Erste Änderungsgesetz vom 18. November 1986, BGBl I S. 2040, eingeführt.

    Gedacht war dabei vor allem an Orte, in denen früher ein Kino bestanden hatte, das später aber eingestellt worden war, oder sonstige "kinolose" Orte, die vom nächsten Ort oder Ortsteil mit Kino unzumutbar weit entfernt waren (vgl. BTDrucks 10/5448 S. 15).

    Ausgangspunkt ist dabei die Feststellung, dass sich die Lage der deutschen Filmtheater bis 1984 stark verschlechtert hat und die Zahl der Kinobesucher auf den niedrigsten Stand seit 1949 gesunken war (BTDrucks 10/5448 S. 9).

  • BVerfG, 09.12.1999 - 2 BvR 2970/93

    Einstellung des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens nach Rücknahme der

    In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1. der ... - Bevollmächtigter: Prof. Dr. Karl Heinrich Friauf, Eichenhainallee 17, Bergisch Gladbach - unmittelbar gegen § 66a des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des Deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 1993 (BGBl I S. 66) - 2 BvR 2970/93 -, 2. des - Bevollmächtigter: Prof. Dr. Karl Heinrich Friauf, Eichenhainallee 17, Bergisch Gladbach - gegen unmittelbar a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 -, b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 17. Januar 1995 - OVG 8 B 65.91 -, c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 22. April 1991 - VG 22 A 59.90 -, mittelbar gegen § 66a des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des Deutschen schen Films (Filmförderungsgesetz - FFG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. November 1986 (BGBl I S. 2046), eingeführt mit Wirkung zum 1. Januar 1987 durch Artikel 1 Nr. 41 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes vom 18. November 1986 (BGBl I S. 2040) - 2 BvR 385/96 - hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Präsidentin Limbach, die Richter Kirchhof und Jentsch gemäß § 93d Abs. 2 BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 9. Dezember 1999 einstimmig beschlossen:.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2008 - 10 B 4.07

    Förderung der Errichtung eines Filmtheaters zur Strukturverbesserung:

    Die Möglichkeit der Förderung der Neuerrichtung von Filmtheatern wurde erst durch das Erste Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes vom 18. November 1986 (BGBl. I S. 2040) eingeführt.

    Der Begründung der Bundesregierung zum Gesetzentwurf (BT-Drs. 10/5448, S. 9) ist zu entnehmen, dass die Ziele des FFG, zu denen auch gehöre, "die Struktur der Filmwirtschaft zu verbessern", nach Auffassung der Bundesregierung "bisher nicht in vollem Umfang erreicht" worden waren.

  • BVerwG, 20.05.2015 - 6 C 29.14

    Kinoförderung; Neuerrichtungsförderung; Modernisierungs- und

    Bei der Neuerrichtungsförderung, die mit dem Ersten Änderungsgesetz vom 18. November 1986 (BGBl. I 2040) der schon früher eingeführten Modernisierungs- bzw. Verbesserungsförderung zur Seite gestellt worden ist, war ausweislich der Begründung des zugrunde liegenden Gesetzentwurfs an Orte gedacht, an denen "früher ein Kino bestand, das jetzt aber eingestellt worden ist, oder sonstige 'kinolose' Orte, die vom nächsten Ort oder Ortsteil mit Kino unzumutbar weit entfernt sind" (BT-Drs. 10/5448 S. 15).
  • BVerwG, 26.11.2014 - 6 C 12.13

    Auswerten eines Films; Auszahlungsbescheid; Förderungsbescheid; Geförderter Film;

    Die Sperrfristenregelung hat den Zweck, die sog. filmwirtschaftliche Auswertungskaskade mit der für alle weiteren Nutzungen maßgeblichen Auswertung im Kino an der Spitze zu schützen (BT-Drs. 10/5448 S. 13 und 15/1506 S. 24; Hertel/Müller/Schapiro, FFG, 1. Aufl. 2012, § 20 Rn. 3; v. Have/Schwarz, in: v. Hartlieb/Schwarz, Handbuch des Film-, Fernseh- und Videorechts, 5. Aufl. 2011, 116. Kapitel Rn. 13; Radmann, ZUM 2008, 197 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2019 - 6 B 9.18

    Filmabgabe; DVD als Beilage zu Programmzeitschrift; Verjährung; Verbrauchsteuer

    "Die Videowirtschaft wird in den Kreis der zur Filmabgabe Verpflichteten einbezogen, da sie ihre Umsätze zu mehr als 90 v.H. aus der Verwertung von Spielfilmen erzielt"(BT-Drucks. 10/5448, S. 16 li. Spalte).
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