Gesetzgebung
   BGBl. I 1986 S. 2619   

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BGBl. I 1986 S. 2619 (https://dejure.org/1986,16984)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 69, ausgegeben am 30.12.1986, Seite 2619
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes
  • vom 19.12.1986

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (33)

  • BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 170.97

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Abgabengerechtigkeit - Bestimmtheitsgebot -

    Die dynamische Weiterentwicklung des Gewässerschutzes gestattet nicht nur im wasserrechtlichen Ordnungsrecht eine weitgehende Bezugnahme auf die sich rasch ändernden naturwissenschaftlichen Erkenntnisse und technischen Regeln, sondern läßt auch bei der dieses Ordnungsrecht flankierenden Abwasserabgabe (vgl. BTDrucks 10/5533 S. 9 Ziff. II 4 und III 6) eine entsprechende Anknüpfung zu.

    Der Gesetzgeber hat sich zur Verstärkung dieser abgabenrechtlichen Flankierungswirkung bewußt für harte finanzielle Folgen bei Überschreitungen der Überwachungswerte entschieden (Berendes, a.a.O., S. 96 f.; BTDrucks 10/5533, S. 9 f.) und ausdrücklich schon eine einmalige Überschreitung als Rechtfertigung für eine überproportionale Abgabensteigerung ausreichen lassen.

    Damit hat der Gesetzgeber die Abgabenrelevanz sog. "Ausreißer" grundsätzlich in Kauf genommen (BTDrucks 10/5533, S. 12).

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.08.2009 - 2 LB 6/09

    Abwasserabgabe - Anerkennung einer Vorbelastung aus Trinkwassernetz

    Im Übrigen ist eine Vorbelastung zwar gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 AbwAG im Mittel mehrerer Jahre zu schätzen; dieser Mittelwert ist aber in hinreichenden zeitlichen Abständen festzustellen (vgl. auch den Gesetzentwurf, BT-Dr. 10/5533, S. 12) und bezieht sich in seiner Annäherung an den tatsächlichen Belastungszustand des betreffenden Entnahmegewässers letztlich auf das jeweilige Veranlagungsjahr (vgl. auch Zöllner, in: Sieder/Zeitler/Dahme, AbwAG, Stand Juli 2007, § 4 Rn. 29).

    Auch in den Materialien zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes vom 19.12.1986 (BGBl. I S. 2619), welches durch Einfügung des Satzes 2 sowie Ergänzung der Sätze 1 und 3 die heute geltende Fassung des § 4 Abs. 3 AbwAG hergestellt hat, findet sich kein Anhaltspunkt für einen gesetzgeberischen Willen, Einleitungen bei Zwischenschaltung der öffentlichen Wasserversorgung zwischen der Entnahme aus dem Gewässer und der Einleitung in ein Gewässer von der Vorbelastungsregelung ausnehmen zu wollen.

    Der Gesetzgeber hat auch hier - im Zusammenhang mit der Frage, ob bereits die für die Abgabe zu berücksichtigende Vorbelastung den jeweiligen Schwellenwert überschreiten müsse, s. dazu unten - , ersichtlich das Ziel verfolgt, Gewässervorbelastungen umfassend von der Abgabepflicht auszunehmen, weil sie vom Einleiter nicht verursacht worden seien (vgl. BT-Dr. 10/5533, S. 18, 22); gleichzeitig hat bereits der erste Entwurf des Abwasserabgabengesetzes die Nichtanrechnung einer Vorbelastung auch dann für zulässig angesehen, wenn das Wasser nicht durch den Einleitenden selbst entnommen worden ist (BT-Dr. 7/2272, S. 31).

    Der Gesetzgeber hat sich im Übrigen, der Gegenäußerung der Bundesregierung zu einem entsprechenden Bundesratsvorschlag im Gesetzgebungsverfahren zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes folgend, bewusst dagegen entschieden, die Anrechnung der Vorbelastung von der Überschreitung der Schwellenwerte abhängig zu machen, weil dies zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung eines Einleiters führen würde, der aus einem nur gering belasteten Vorfluter Wasser entnehme, und damit der Abgabengerechtigkeit widerspräche (vgl. BT-Dr. 10/5533, S. 18, 22, sowie BR-Drs. 112/1/86, S. 7; BR-Drs. 112/86 (Beschluss), S. 5).

  • BVerwG, 14.03.1997 - 8 C 51.95

    Abwasserabgabe - Kleineinleiterabgabe - Freistellung von der Abgabe - Befreiung -

    In der Begründung zu § 8 Abs. 2 Satz 2 AbwAG heißt es (vgl. BTDrucks 10/6656 S. 20):.

    Der Zweck der Vorschrift ist damit ersichtlich darauf gerichtet, - erstens - die Kleineinleiterabgabe weitgehend abzuschaffen (BTDrucks 10/6656, S. 17 und 20) und dabei solche Kleineinleiter regelmäßig freizustellen, die sich - wie der Kläger - nicht an eine zentrale Kanalisation anschließen können, wenn - zweitens - ein gewisser Standard der (privaten) "Entsorgung" gewährleistet erscheint und deshalb die umweltpolitische Zielsetzung des Abwasserabgabengesetzes im ganzen beachtet wird.

  • BVerwG, 26.02.2004 - 9 B 68.03

    Abwasser; Schmutzwasser; Niederschlagswasser; Überwachungswert;

    Es ist nicht erkennbar, dass der Gesetzgeber mit der durch die zweite Novelle des Abwasserabgabengesetzes (vom 19. Dezember 1986, BGBl I S. 2619) eingeführten, erstmals den Begriff des "Abwassers" einbeziehenden Neuregelung des § 4 Abs. 1 Satz 2 AbwAG von dieser Begrifflichkeit abweichen wollte.

    Es entsprach vielmehr seiner Absicht, zur Vereinfachung des Gesetzesvollzugs, der bis dahin durch das Erfordernis der Beprobung nur des Trockenwetterabflusses gekennzeichnet war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 1986 - BVerwG 4 B 81.86 - Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 1), die Erhebungsgrundlagen für die Abwasserabgabe stärker an das Ordnungsrecht anzupassen (BTDrucks 10/5533, S. 9 ).

  • BVerwG, 25.05.2016 - 7 C 13.14

    Abwasser; Abwasserabgabenbescheid; Trinkwasser; Trinkwasserversorgungsanlage;

    Dem Anliegen der Verbesserung der Verwaltungspraktikabilität sollte auch mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2619) Rechnung getragen werden.

    Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist zur Änderung und Ergänzung von § 4 Abs. 3 Satz 2 und 3 AbwAG zu entnehmen, dass der Verwaltungsaufwand durch Vereinfachung des Gesetzesvollzugs gesenkt werden sollte (BT-Drs. 10/5533 S. 1, 8 und 12).

  • BVerwG, 22.12.1998 - 8 C 7.97

    Abwasserabgabe; Überwachungswert; Schadeinheiten; Meßergebnis; Ermittlung der

    Der Grund für diese unterschiedlichen Regelungen ergibt sich aus der amtlichen Begründung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes vom 19. Dezember 1986 (BTDrucks 10/5533).

    Dadurch sollten die Einleiter angehalten werden, rechtzeitig und vollständig die erforderlichen Angaben zu machen (vgl. BTDrucks 10/5533 S. 13).

  • BVerwG, 29.01.2001 - 11 C 3.00

    Abwasserabgabe; Erklärungsfrist; Erklärungspflicht; höchstes Messergebnis;

    Die hiermit angestrebte Steuerungswirkung (vgl. Gesetzesbegründung, BTDrucks 10/5533 S. 13) würde aber verfehlt, wenn die Überwachungswerte vom Einleiter auch nachträglich erklärt werden könnten (vgl. ebenso VGH Mannheim, a.a.O., S. 530).
  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 4.03

    Abwasserabgabe; Überwachungswert; erhöhter Teil der Abgabe; Erklärungswert;

    Dass die vom Gesetzgeber damit angestrebte Steuerungswirkung (BTDrucks 10/5533, S. 13) verfehlt würde, wenn die Überwachungswerte vom Einleiter nachträglich, d.h. später als einen Monat vor Beginn des Veranlagungszeitraums, abgegeben werden könnten, hat der Senat bereits entschieden (Urteil vom 29. Januar 2001 - BVerwG 11 C 3.00 - Buchholz 401.64 § 6 AbwAG Nr. 3).
  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 30.96

    Abgabesatz; Abwasserabgabe; Abwasserabgabesatz; Bestimmtheitsgebot; allgemein

    Diese gesetzliche Benachteiligung wurde durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl I S. 2619) beseitigt.
  • BVerwG, 08.09.2003 - 9 C 1.03

    Abwasserabgabe; Teilabwasserstrom; Lenkungswirkung; Schwellenwert; bewerteter

    Auf Maßnahmen, die lediglich die Schadstofffracht eines solchen Parameters vermeiden oder verringern, der diese Schwellenwerte ohnehin nicht überschreitet, kam es dem Gesetzgeber in diesem Zusammenhang nicht an (BTDrucks 10/5533 S. 11, 15).
  • BVerwG, 15.04.2008 - 7 B 9.08

    Überwachungswert; Erhöhung der Zahl der Schadeinheiten; Erklärungswert.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2019 - 9 N 90.18

    Berufungszulassungsverfahren; Abwasserabgabe; Festsetzung; Industriekläranlage;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.1998 - 9 A 2/96

    Abwasserabgabe; Schuldner; Einleitung von Niederschlagswasser; Private

  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 B 45.99

    Abgabenermäßigung; Abgabenreduzierung; Einhaltung des Bescheid- oder

  • BVerwG, 23.08.1996 - 8 C 10.95

    Kommunalabgaben - Abwasserabgabe, Dreimonatiger Mindestzeitraum geringerer

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.07.1996 - 2 L 343/95

    Überwachungswerte; Gewässeraufsicht; Erhebungszeitraum

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - 9 A 3798/04

    Heranziehung eines Betreibers einer Kläranlage zur Abwasserabgabe; Berechnung der

  • OVG Sachsen, 25.05.2005 - 5 B 452/03

    Festsetzung einer Abwasserabgabe bei Vorliegen erhöhter Schadeinheiten;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2004 - 9 A 3862/02

    Voraussetzungen für die Annahme der Anpassung eines Abwasserbescheides;

  • VGH Hessen, 26.02.2003 - 5 UE 2304/01

    Ermäßigung der Abwasserabgabe - Schadstoffreduzierung über Mindestanforderungen

  • OVG Thüringen, 26.06.2006 - 4 KO 1314/04

    Abwasserabgabepflicht von Grubenwasser, das vor der Einleitung mit Schmutzwasser

  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 1.98

    Abgabesatz; Abwasserabgabe; Abwasserabgabesatz; Bestimmtheitsgebot; allgemein

  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 19.97

    Abgabesatz; Abwasserabgabe; Abwasserabgabesatz; Bestimmtheitsgebot; allgemein

  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 48.86

    Abwasserabgabe - Grundlast - Bezugswert - Mischkanalisation - Behördliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2001 - 9 A 3726/96
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1998 - 9 A 3483/94

    Festsetzung einer Abwasserabgabe für die Einleitung von Schmutzwasser;

  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.1998 - 2 S 3084/96

    Abwasserabgabe: Berechnung aufgrund erklärter Überwachungswerte; Prognose

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2001 - 9 A 3727/96
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1998 - 9 A 3484/94

    Abwasserbehandlungsanlage; Inbetriebnahme; Beschickung mit Wasser; Einfahrphase;

  • VG Aachen, 10.09.2004 - 7 K 1569/03

    Rechtmäßigkeiteit der Höhe einer Abwasserabgabe für das Jahr 2000 und

  • VG Minden, 25.02.2004 - 11 K 4182/03

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer festgesetzten Abwasserabgabe; Ausgestaltung

  • VG Minden, 04.02.2004 - 11 K 2279/02

    Erhöhung der von der Stadt Werther zu zahlenden Abwasserabgabe trotz

  • VG Aachen, 26.04.2002 - 7 K 3918/97

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Festsetzung einer Abwasserabgabe für den

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