Gesetzgebung
   BGBl. I 1986 S. 2651   

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BGBl. I 1986 S. 2651 (https://dejure.org/1986,13766)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 69, ausgegeben am 30.12.1986, Seite 2651
  • Erste Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung
  • vom 19.12.1986

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 27.01.2011 - 3 C 12.10

    Landwirtschaft; landwirtschaftliche Beihilfe; Rückforderung von Beihilfen;

    b) Die Richtlinie 92/102/EWG wurde in Deutschland - teilweise schon vorzeitig - im Kontext der Viehverkehrsverordnung (VVVO), nämlich durch die Erste Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung vom 19. Dezember 1986 (BGBl I S. 2651) umgesetzt.
  • BVerwG, 27.01.2011 - 3 C 14.10

    Landwirtschaft; landwirtschaftliche Beihilfe; Rückforderung von Beihilfe;

    b) Die Richtlinie 92/102/EWG wurde in Deutschland - teilweise schon vorzeitig - im Kontext der Viehverkehrsverordnung (VVVO), nämlich durch die Erste Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung vom 19. Dezember 1986 (BGBl I S. 2651) umgesetzt.
  • VG Stade, 18.02.2002 - 6 A 1064/00

    Beweislast; doppelte Vergabe; Kennzeichnung; Kürzung ; Ohrmarke; Prämie;

    Nach § 19 a Abs. 1 der Viehverkehrsverordnung vom 23. April 1982 (BGBl. I S. 503) i.d.F. der 1. Änderungsverordnung vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2651) müssen Rinder von dem Besitzer oder von einem von ihm Beauftragten vor dem Verbringen aus dem Bestand, spätestens jedoch sechs Wochen nach Geburt, mit einer nur einmal verwendbaren Ohrmarke dauerhaft so gekennzeichnet werden, dass die Identifizierung des Einzeltieres, der Bestand, in dem die Kennzeichnung vorgenommen wurde, und der Kreis, in dem oder die kreisfreie Stadt, in der dieser Bestand liegt, zu ermitteln sind.
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